Mon 29 Oct 2007
Neues Gesetz f�r Arbeitsvertr�ge in China
Posted by admin under Business , Recht und B�rokratieComments Off on Neues Gesetz f�r Arbeitsvertr�ge in China
Das neue Gesetz ist derzeit der gro�e Aufreger unter ausl�ndischen Firmen und es gibt eine Menge Vortr�ge und Veranstaltungen dazu.
Letzte Woche habe ich so eine besucht, der “Experte” war allerdings ein absoluter Reinfall, d.h. ich werde noch einige Wissensl�cken schlie�en m�ssen.
Hier auf jeden Fall mal einige Punkte zusammengefasst:
- Ewig lange Probezeiten sind nicht m�glich. Bei Arbeitsvertr�gen unter einem Jahr betr�gt die maximale Probezeit 1 Monat, �ber einem Jahr sind es maximal 2 Monate. Mehrere Probezeiten hintereinander sind nicht zul�ssig. Au�erdem muss bereits zur Probezeit 80% des sp�teren Gehalts gezahlt werden.
- Auch w�hrend der Probezeit darf ein Arbeitsverh�ltnis nicht unbegr�ndet beendet werden.
- Falls der Arbeitnehmern w�hrend der Probezeit den Vertrag bricht, kann der Arbeitgeber Kosten f�r eventuelles Training zur�ckverlangen.
- Sp�testens einen Monat nach Arbeitsbeginn muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen werden.
- Es gibt immer noch die M�glichkeit, einen Klausel im Arbeitsvertrag zu haben, dass der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverh�ltnisses die Betriebsgeheimnisse waren muss bzw. nicht in einem Konkurrenzunternehmen t�tig sein darf. Das ist auf 2 Jahre beschr�nkt und gilt nicht f�r alle Arbeitnehmer sondern nur z.B. f�r Senior-Manager, Techniker usw.
- Der Arbeitgeber darf weder den Ausweis noch sonst irgendwelches Eigentum des Arbeitnehmers einbehalten. Das ist eine g�ngige Methode in China, um Landarbeiter auszubeuten.
- Ein Angestellter darf sein Arbeitsverh�ltnis mit 30 Tagen Vorank�ndigung beenden, der Arbeitgeber darf dies unter bestimmten Umst�nden tun.