Ich bin mit einem Touristenvisum nach China eingereist. Dies war notwendig da der Visadienst den ich beauftragt hatte, meine Unterlagen f�r ein Z-Visum verschlampt hatte und mir einfach ein Touristenvisum schickte – das Antragsformular hatten sie wohl selbst ge�ndert. Es war nicht mehr genug Zeit um das zu �ndern.

In China habe ich das Touristenvisum dann erstmal in ein F-Visum umgewandelt.

Jetzt wollte ich eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Alle Unterlagen waren da – das Problem war nur, dass ich eben mit einem Touristenvisum eingereist bin. Auch als rechtlicher Vertreter der Firma muss man mindestens mit einem F-Visum nach China eingereist sein um eine Aufenthaltgenehmigung zu erhalten. Einfach nur ein F-Visum zu besitzen z�hlt nicht.

Das ist zwar nur ein kleines Beispiel.

In China ist es aber oft so, dass man einige Dinge vorl�ufig erledigt oder sich auf das goodwill eines Sachbearbeiters verl��t und etwas nicht 100%ig korrekt handhabt – China gilt ja als das Land, in dem man immer irgendwelche L�sungen findet. Dies ist aber immer weniger der Fall.

Irgendwann �ndern sich entweder irgendwelche Vorschriften oder ein anderer Sachbearbeiter setzt die Vorschriften strenger um und stellt dann unbequeme Fragen. Ich habe das auch oft bei Firmenregistrierungen erlebt, dass Anw�lte, die zwar die Vorschriften kennen aber nicht genau wissen, wie sie inzwischen umgesetzt werden, Tips geben, wie man Formalit�t X oder Y einfacher erledigen kann. Irgenwann fallen aber solche Abk�rzungen meiner Erfahrung nach immer auf einen zur�ck. Vor allem in China sollte man deshalb immer alles 100%ig nach Vorschrift erledigen um sp�tere Probleme zu vermeiden.