Also zumindest letztes Jahr hat man das hier gebraucht, um ein F-Visum (Business Visum) für China zu erhalten:

  • Flugticket (Hin- und Rückflug)
  • Hotelreservierung in China für den kompletten Aufenthalt
  • Einladungsschreiben
  • Antragsformular mit Photos (wieviel weiß ich nicht mehr)

Das Einladungsschreiben wird von der Firma organisiert, mit der man Geschäfte macht. Die schreibt das Einladungsschreiben nicht selbst sondern beantragt es z.B. für Peking hier:

Beijing Municipal Bureau of Commerce
Service Hall on the first floor, Counter 11,
190 Chaoyangmennei Daijie, Dongcheng District, Beijng 100010
Telefon: 010-6522 1696, 010-6523 6688 Extension. 2165

http://eservice.beijing.gov.cn/

Bzw. die englische Version: http://www.ebeijing.gov.cn/default.htm

Hier gibts die genauen Infos auf englisch: http://www.ebeijing.gov.cn/visa/Fvisa/t982146.htm

Also, weil ich mit der Praktikantin noch einen netten Chat hatte, noch einen Kommentar zu Visaangelegenheiten.

Ihr Chef hatte Probleme für seine ausländischen Angestellten die Arbeitserlaubnis und die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Angeblich sei seine Firma zu klein (die Größe wird durch das Kapital der Wholly Foreign Owned Enterprise definiert) und dürfe deshalb nur für einen Ausländer anstellen. Das stimmt so nicht. Soviel ich weiß ist die Regel ungefähr so:

Wenn das WFOE ein Investment Capital von weniger als 3 Millionen USD hat, kann nur der offizielle Repräsentant der Firma eine Arbeitserlaubnis beantragen OHNE CHINA ZU VERLASSEN. Als ich mein Unternehmen in China gegründet habe, konnte ich als einziger alle Formaliäten erledigen, ohne China zu verlassen. Alle anderen ausländischen Angestellten mussten China verlassen, um das Z-Visum zu erhalten, d.h.

Folgende Unterlagen werden benötigt

1. Kopie des Reisepass

2. Lebenslauf

3. Registration Form of Temporary Residence (sobald man in China angkommen ist, erhält man diese nach der Registrierung bei der Polizei)

4. Abschlusszeugnis der Universität

5. Arbeitsvertrag

6. Business License and Organization Code License des Arbeitgebers

7. Gesundheitszeugnis (kann man in China oder im Ausland machen lassen) Link: Beijing International Trvel Healthcare center (Chinesisch)

8. Für den legal represantative der Firma noch die folgenden Unterlagen:

a)  Copy of Company’s Articles of Association

b) Company shareholder list

Nun zum Ablauf:

1)  Erstmal alle Dokumente zusammenklauben

2) Antrag auf Arbeitserlaubnis (normalerweise vom Ausland aus). Das macht der Arbeitgeber. Die Bearbeitungszeit dauert ein paar Wochen.

3) Mit der Arbeitserlaubnis und dem Einladungsschreiben der Firma das Z-Visum an der chinesischen Botschaft des Heimatstaates beantragen. D.h. als Nicht-Chef muss man China verlassen. Das Verlassen Chinas war früher nicht unbedingt nötig, die Regeln wurden aber nach und nach verschärft. Inzwischen muss man das Z-Visum im Heimatstaat beantragen, ein kurzer Ausflug nach HK reicht nicht mehr. Das Z-Visum ist für einen Monat gültig.

4) Gesundheitszeugnis. Dies kann in China oder im Heimatstaat gemacht werden.

4) Nach der Rückkehr nach China muss die Alien Employment Permit beantragt werden. Das ist ein bräunliches Buch, das man nach ca. 1 Woche erhält.

5) Nachdem man die  Alien Employment Permit erhalten hat, beantragt man die Residence Permit für den Angstellten

Bei Fragen: Bitte nicht an mich wenden, sondern im Forum auf http://forum.chinaseite.de nachfragen.

Nachdem die Visaregelungen nach den Olympischen Spielen wieder gelockert worden waren, werden sie jetzt laut einem Bericht der South China Morning Post vom 29. April im Vorfeld der 60-Jahr-Feierlichkeiten zur Gründung der VR China wohl wieder verschärft. Es trifft wieder die Business-Visa: Alle F-Visa, die ab dem 15. April genehmigt wurden, werden am 15. September ablaufen. Wie immer hatte die Sprecherin des Außenministeriums keine Ahnung von den neuen Regelungen.

Dies war auch die Sprachregelung vor der Olympiade. Es gäbe keine neuen Regelungen, nur bestehende Regelungen würden strikter umgesetzt. Genervt haben die Regelungen schon damals. Bin gespannt, wie schnell die lokalen Visaagenturen wieder Umwegen finden, bzw. wieviele Expats China während der Feierlichkeiten wieder verlassen müssen.

Viele Expats, die China verlassen, nehmen das kleine braune Buch gleich mit: Die Arbeitserlaubnis, die man benötigt, wenn man in China arbeiten möchte und eine permanente Aufenthaltserlaubnis beantragen möchte. Normalerweise ist man verpflichtet, diese Arbeitserlaubnis zurückzugeben.

Ca. 1 Jahr nach dem Verkauf meiner Firma in China muss der neue Chef seine Arbeitserlaubnis verlängern. Es hat sich herausgestellt, dass dies plötzlich nicht mehr möglich ist, weil mein kleines braunes Buch (ich war ja Ex-Chef) noch nicht wieder zurückgegeben wurde. Zum Glück war es schnell wieder auffindbar und wurde dann ordnungsgemäß zurückgegeben. Ich hatte schon  nicht mehr daran gedacht, an den steinigen Weg, es zu erhalten erinnere ich mich aber noch genau.

Ich werde immer wieder gefragt, wie man eigentlich seine Arbeitserlaubnis erhält. Viele Bekannte von mir fliegen mit einem Touristenvisum nach China, suchen sich dort einen Job und wundern sich, dass es Probleme gibt, selbst nach Ausstellung der Arbeitserlaubnis die Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

Früher gab es hier mehr “kreative” Möglichkeiten als heute, was vor allem mit den Olympischen Spielen zu tun hat, die dazu geführt haben, dass viele Regeln strenger durchgesetzt wurden (und immer noch werden).

Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung. Selbst wenn man eine Arbeitserlaubnis erhält bedeutet dies nicht automatisch, dass man seinen Aufenthaltsstatus ändern kann. Früher war das relativ unproblematisch. Man konnte z.B. sein Touristenvisum in ein Business-Visum ändern (innerhalb Chinas). Dann mit dem Business-Visum alle Formalitäten erledigen und sein Arbeitsvisum erhalten. Später wurden dann schrittweise strengere Regeln durchgeführt. Eine Änderung von Touristen- auf Business-Visum war nicht mehr möglich. Es gab allerdings immer noch Workarounds, in der Praxis haben die Visumsagenturen einfach in kleineren Städten die Visa umgewandelt und wohl die Beamten geschmiert. Die nächste Änderung, um diesem Treiben Einhalt zu gebieten: Das Business Visum musste plötzlich außerhalb Chinas ausgestellt sein, um ein Arbeitsvisum zu erhalten, ich bin mir nicht sicher, ob dann auch ein Z-Visum Voraussetzung für ein Arbeitsvisum war.

Der normale Weg wäre sowieso der folgende:

  1. Antrag auf Ausstellung der Arbeitserlaubnis währen man in Deutschland ist
  2. Beantragung eines Z-Visums für 30 Tage gültig
  3. Einreise nach China
  4. Antrag auf Austellung der Aufenthaltserlaubnis in China innerhalb von 30 Tagen

Man benötigt insgesamt folgende Unterlagen für die Austellung der Aufenthaltserlaubnis

  • Reisepass (länger gültig als 6 Monate)
  • Gesundheitszeugnis
  • Visumantragsformular mit Photo
  • Arbeitserlaubnis (Original) vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China. Diese wird normalerweise der Arbeitgeber bei den zuständigen Behörden beantragen und Ihnen für die Beantragung des Visums nach Deutschland senden