Das neue Gesetz ist derzeit der große Aufreger unter ausländischen Firmen und es gibt eine Menge Vorträge und Veranstaltungen dazu.

Letzte Woche habe ich so eine besucht, der “Experte” war allerdings ein absoluter Reinfall, d.h. ich werde noch einige Wissenslücken schließen müssen.

Hier auf jeden Fall mal einige Punkte zusammengefasst:

  • Ewig lange Probezeiten sind nicht möglich. Bei Arbeitsverträgen unter einem Jahr beträgt die maximale Probezeit 1 Monat, über einem Jahr sind es maximal 2 Monate. Mehrere Probezeiten hintereinander sind nicht zulässig. Außerdem muss bereits zur Probezeit 80% des späteren Gehalts gezahlt werden.
  • Auch während der Probezeit darf ein Arbeitsverhältnis nicht unbegründet beendet werden.
  • Falls der Arbeitnehmern während der Probezeit den Vertrag bricht, kann der Arbeitgeber Kosten für eventuelles Training zurückverlangen.
  • Spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen werden.
  • Es gibt immer noch die Möglichkeit, einen Klausel im Arbeitsvertrag zu haben, dass der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Betriebsgeheimnisse waren muss bzw. nicht in einem Konkurrenzunternehmen tätig sein darf. Das ist auf 2 Jahre beschränkt und gilt nicht für alle Arbeitnehmer sondern nur z.B. für Senior-Manager, Techniker usw.
  • Der Arbeitgeber darf weder den Ausweis noch sonst irgendwelches Eigentum des Arbeitnehmers einbehalten. Das ist eine gängige Methode in China, um Landarbeiter auszubeuten.
  • Ein Angestellter darf sein Arbeitsverhältnis mit 30 Tagen Vorankündigung beenden, der Arbeitgeber darf dies unter bestimmten Umständen tun.