Auf www.shopbetreiber-blog.de gibt es einen Artikel zur neuen Musterwiderrufsbelehrung für Online Shops. Diese Belehrung ist jetzt schon ein Lehrstück für Behördenirrsinn.

Das Justizministerium war nämlich nicht in der Lage, eine Musterwiderrufsbelehrung zur Verfügung zu stellen, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Zahlreiche Shopbetreiber, die diese Belehrung als Vorlage genommen haben, wurden Opfer von Abmahnungen.

Lustigstes Beispiel für diese Abmahnungen war das Beispiel der Staatsanwaltschaft Magdeburg, die eine Abmahnung erhielt, da sie für Ebay-Auktionen eben diesen Mustertext des Bundesjustizministeriums verwendeten, der von vielen Gerichten als unwirksam angesehen wird.

Nach mehreren Jahren wurde jetzt wohl beschlossen, diese Musterwiderrufsbelehrung zu korrigieren. Die neue Vorlage soll angeblich 4 Seiten lang sein. Na danke.