Ausnahmsweise kein Spam:

Wer diese Email bekommt sollte dann doch lieber auf den Link klicken:

Man erhält normalerweise von seinem Provider eine Vorwarnung, dass diese Email von der CNNIC direkt geschickt wird, um die Daten des Domainbesitzers einer cn-Domain zu prüfen.

Der Link, den man zur Besätigung anklicken muss, führt zu http://remind.cnnic.cn/.

 

Domain Name Information Confirmation
(Please do not reply to the sender)
Dear CN Domain Name User:
This email is from China Internet Network Information Center (CNNIC), as the government authorities in China, CNNIC takes the responsibility of China’s domain name registry operation and administration. Thank you for registering CN your domain name!
CNNIC is sending the .cn Domain Name Information Confirmation email for 2011. For the non-confirmed domain name, CNNIC may take necessary measures. This may cause the unavailability of the corresponded Internet Website and emails of such domain name. In order to guarantee your domain name can be used normally and to protect your rights as a domain name holder in the future, we are writing to you and ask for your kind co-operation with us as follows:
According to the policy in Article 28th of “China Internet Domain Name Regulations”: applicant for domain name registration shall submit true, accurate and complete domain name registration information and sign a registrant agreement with the domain name registrar. Upon completion of domain name registration, applicant of domain name registration will become a registered domain name holder.
In order to protect your rights of being a domain name holder, please follow the prompts to check and confirm your domain name registration information.

Registrant Information
Registrant ID:xxxxxxxxxxxxxx
Registrant Name:xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Registrant Organization:xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Domain Name:    xxxxxx.cn
Registrar Name:    xxxxxxxxxxxxxx

If your domain name registration information is true, accurate and complete, please click the following URL to confirm:

Ab und zu bekomme ich Anfragen von Unternehmen, die in China ihre Produkte online verkaufen möchten.  Das Internet macht es ja möglich.

So einfach ist es jedoch nicht. Über folgende Probleme muss man sich Gedanken machen, ich unterscheide hier einfach mal grundsätzlich zwischen zwei Möglichkeiten

  1. Der Shop läuft auf einem Server im Ausland und es wurde keine Niederlassung in China gegründet
  2. Der Shop läuft auf einem Server in China (oder über ein Content Delivery Network) und die Produkte werden von der Niederlassung betrieben

Das folgende wird keine umfassende Aufzählung, nur einfach mal eine grobe Zusammenfassung von Problemen, die gelöst werden müssen.

zu 1) Server außerhalb Chinas

  • Geschwindigkeit. Man sollte die Server auf jeden Fall nahe nach China verlegen. Üblich sind Singapur oder Hong Kong. Bei Projekten, bei denen mit hoher Serverauslastung zu rechnen ist, kann es aber selbst hier zu Problemen kommen. Messungen haben ergeben, dass die Webfilter der chinesischen Regierung zu leichten Verzögerungen (400-450 ms) führen.
  • Zahlungsmethoden: Wer keine Niederlassung in China hat auf jeden Fall Probleme, Online Zahlungen von B2C-Kunden zu erhalten. Man kann keine offiziellen Rechnungen (fa piao) ausstellen.  Der Zahlungsverkehr ist reguliert, der RMB keine frei konvertierbare Währung. Allerdings bietet Alipay inzwischen für ausgewählte Kunden die Möglichkeit grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs an, d.h. der Endkunde zahlt in RMB, der Verkäufer erhält das Geld in einer ausländischen Währung bei einer Partnerbank von Alipay
  • Probleme bei einem späteren Serverumzug nach China: Hier kann es zu Problemen kommen, wenn man Online Services innerhalb Chinas anbietet und dann mit derselben Domain nach China umziehen will, mit der man seinen Dienst schon vorher auf chinesisch betrieben hat.
  • Baidu:  Die große Preisfrage, die ich immer wieder höre: Werden Webseiten, die eine ICP-Lizenz haben, besser gerankt oder nicht? Darauf kann leider nur Baidu eine Antwort geben. Ich selbst habe noch keinen Unterschied feststellen können. Es ist allerdings zu beobachten, dass Baidu andere Rankingkriterien als Google hat. Vor allem werden große Portale (und deren themenrelevanten Subdomains) bevorzugt, die manchmal sogar  die ersten 2 Seiten besetzen. Auf SEO zu setzen ist mit Sicherheit für neue Online Projekte keine gute Strategie.
  • Und SEM kann man mit Baidu natürlich auch machen, wenn man keine ICP-Lizenz hat.

Entgegen vieler Gerüchte hängt die Internetzensur nicht damit zusammen, ob man seine Server innerhalb oder außerhalb Chinas hostet, eine ICP-Lizenz hat oder nicht. Inhalte werden von den chinesischen Zensurbehörden unabhängig davon zensiert, meist automatisch (IP-Filter, Filterung von keywords im Content oder in URLs, manuelle Filter, automatische Filterung von Bildern usw.). Es kann bei kleineren Shared-Hosting Lösungen dazu kommen, dass man mitgesperrt wird, da z.B. eine andere Webseite, die mit dergleichen IP-Adresse betrieben wird, gesperrt wurde.

zu 2) Die Server sind in China und man hat dort eine Niederlassung

  • Geschwindigkeit: Das chinesische Internet ist quasi zweigeteilt, im Süden die China Telecom, im Norden China Unicom. D.h. wenn im Norden gehostet wrid, kann es sein, dass die Übertragungsrate in den Süden langsamer ist.   Dies bedeutet, dass man eventuell im Norden und Süden Server betreiben muss (oder ein Content Delivery Network benötigt)
  • Vorteil ist, dass man alle gängigen Zahlungsarten anbieten kann (Zahlung bei Lieferung, Kreditkarte, Direktüberweisung usw.)
  • Lizenzen:  Man muss eine Niederlassung in China aufbauen (eventuell ein JV mit einem chinesischen Partner) und dazu die nötigen Lizenzen beantragen. Sobald man seine Webseite in China hostet, benötigt man einen ICP Lizenz (egal ob es eine private oder geschäftlich genutzte Webseite ist). Benötigt man ein nicht-kommerzielle Lizenz (was z.B. möglich ist, wenn man keine value added telecom  services anbietet sondern Services, die unter “basic telecom services” fallen), genügt eine einfach Registrierung online.  Bei value added telecom services benötigt man eine kommerzielle ICP-Lizenz. All das ist ein sehr langwieriger Prozess und es kann teilweise ein Jahr oder länger dauern, bis man das alles hinter sich hat. Schon die  Registrierung einer Niederlassung (WFOE) in China dauert oft länger als einem einige Unternehmensberater erzählen. Der reine Registrierungsprozess ist zwar nicht sehr schwierig, allerdings muss man auch mit einer Vorlaufzeit rechnen, um alle Unterlagen in Deutschland zu besorgen, zu übersetzen und zu beglaubigen. Und wenn die WFOE registriert ist, müssen die technschen Lösungen gefunden und eventuell weitere Lizenzen für das Online Business beantragt werden.

Ich habe schon oft gehört, dass man als WFOE keine Webseite in China ohne chinesischen Partner (JV) betreiben kann (oder eben über einen chinesischen Partner, der die Webseite für die WFOE betreibt).  Das stimmt natürlich nicht. Grundsätzlich kommt es darauf an, ob der eigene Service als value added telecom services oder als basic telecome service eingestuft wird.  Allerdings sind die Definitionen hier etwas schwer durchschaubar und man sollte sich vorab schonmal bei Behörden erkundigen.

Es gibt viele offene Fragen und Missverständnisse, was die ICP-Lizenz angeht, die man benötigt, um eine Webseite innerhalb Chinas zu betreiben. Deshalb hier einige Infos dazu.
Wer eine Internetseite in China betreiben möchte, muss über eine ICP-Lizenz verfügen (ICP = Internet Content Provider).
Diese Lizenz betrifft jedoch nur Seiten, die innerhalb Chinas gehostet werden.

Vorab zum rein formalen Vorgang:

Im Prinzip erhält man die ICP-Lizenz durch das Ministry of Industry and Information Technology (MIIT)
Vor dem Antrag muss man sich unter http://www.miibeian.gov.cn/ registrieren. Die Seite ist auf chinesisch, es gibt keine englische Version.

Die folgenden Infos werden beim Online-Antrag benötigt:

  • Name, Vorname des Webseitenbesitzer
  • Privatperson oder Unternehmen
  • Reisepass Nummer
  • Name des Investors (falls vorhanden)
  • Adresse
  • Operation Type (d.h. Geschäftlich oder privat)
  • Name und Daten der Kontaktperson (inkl. Nummer des Reisepasses)
  • Telefonnummern (geschäftlich, privat, Handy)
  • Email
  • Name der Webseite
  • Art der Webseite (z.B: Blog, Forum, Shop)
  • Art des Contents (Musik, Reisen ….)

Die Bearbeitung des Antrags kann ein paar Tage oder Wochen dauern, da der Antrag mit dem Web-Hosting-Provider abgeglichen wird.

Falls der Antrag abgewiesen wird, werden die Gründe genannt, d.h. man kann nach geforderten Änderungen noch einmal die Lizenz beantragen.
Es gibt oft Missverständnisse, was diese ICP-Lizenz angeht, deshalb die wichtigsten, die mir immer begegnen.

  • Grundsätzlich muss man nur eine Lizenz beantragen, wenn man innerhalb Chinas hostet. D.h. Ich kann eine chinesischsprachige Webseite auch im Ausland oder in Hong Kong hosten und benötige dann keine Lizenz. Es ist sogar so, dass ich ohne einen Webhoster innerhalb Chinas gar keine solche Lizenz beantragen kann, da man den Hoster beim Antrag angeben muss.
  • Selbst wenn ich eine solche Lizenz habe, kann meine Seite blockiert werden.
  • Falls ich innerhalb Chinas eine Webseite ohne Lizenz betreibe, kann sie jederzeit vom Netz genommen werden. Im Februar diesen Jahres hat China angefangen, die Regeln besser durchzusetzen und von den Webhostern in China verlangt, Seiten ohne ICP-Lizenz zu schließen. Davon waren besonders viele Blogger betroffen.
  • Als ausländisches Unternehmen ohne Sitz in China kann ich zwar eine ICP-Lizenz beantragen, formal sogar ohne Kontaktperson in China. In der Praxis werden Anträge ohne lokalen Kontakt immer abgelehnt.
  • Des weiteren ist es völlig egal, welche Domainendung meine Seite hat. Ich kann sogar eine cn-Domain außerhalb Chinas registrieren und betreiben, ohne dass ich eine ICP-Lizenz benötige. Wichtig ist nur, wo die Seite gehostet wird.
  • Die Registrierung ist kostenlos, es kann aber sein, dass es Services gibt, die einen beim Antrag unterstützen und dafür eine Gebühr verlangen.

Die obigen Angaben gelten für nicht kommerzielle Webseiten. Die Frage ist, ob man als ausländisches Unternehmen so eine Lizenz beantragen kann?

Welche Institutionen sind für den Internet Content in China verantwortlich?

  • General Administration of Press and Publication (GAPP)
  • Ministry of Public Security (MPS)
  • State Administration for Industry and Commerce (SAIC)

Grundsätzlich kann man  als ausländisches Unternehmen eine ICP-Lizenz für nicht kommerzielle Webseiten sehr einfach beantragen, es genügt die einfache Online-Registrierung und der Akt ist nur eine Formaliät.

Was als kommerziell und als nicht kommerziell gilt ist auch heute noch nicht einheitlich geregelt, es gibt zwar eine Definition, die ist aber ziemlich unklar formuliert. Im Laufe der Zeit wurde die Auslegung weniger streng. So gilt z.B. eine einfache Firmenwebseite als nicht kommerziell, die Erteilung einer ICP-Lizenz dürfte in diesem Fall ohne viel Probleme möglich sein.
Interessant ist, dass auch viele E-Commerce Aktivitäten inzwischen als nicht kommerziell gelten, da immer mehr offline tätige Unternehmen ihre Produkte online anbieten. Dies wird häufig durch die lokalen Büros des Minstry of Industry and Information Technology (MII) unterschiedlich gehandhabt.

Ausländische Investoren die in China Internet-Services anbieten möchten, müssen sich aber immer noch durch einen Dschungel von Genehmigungen und Beschränkungen kämpfen, der sehr schwer durschaubar ist. Es gibt aber viele Möglichkeiten, Online Services für den chinesischen Markt anzubieten und von HK oder Singapur aus zu hosten. Die Geschwindigkeit der Internetverbindung ist heutzutage auf jeden Fall kein Kriterium mehr, näher an die chinesischen Nutzer zu ziehen, von China aus sind Webseiten in HK, Singapur oder auch den USA schnell erreichbar. Ich habe auch einige Start-ups erlebt, die zuerst im Ausland ihren Serverstandort hatten und erst später nach China umgezogen sind und alle Lizenzen beantragt haben. Auch wenn es verboten ist, leihen chinesische Unternehmen ihre ICP-Lizenz immer noch an ausländischen Unternehmen aus.

Aus aktuellem Anlass ein kurzer Gedankengang zu den zwei möglichen Übersetzungen von “???? – Mei you wenti” ins Deutsche.

Wir führen gerade den Verkauf einer Firma in China durch. Gewechselt werden müssen Shareholder, Director, Business Scope, Firmenname und Addresse.

So ein Firmenverkauf ist komplizierter als eine Neugründung (und Anwaltskanzleien verlangen dafür auch höhere Gebühren).

Auf der Suche nach einer geeigneten Anwaltskanzlei standen am noch Ende zwei zur Auswahl. Die Termine verliefen sehr unterschiedlich.

Anwalt A (nenne ich mal die “I-try-my-best-Kanzlei”) fand die Sache sehr kompliziert, als wir uns nach Details erkundigten musste er oft nachfragen (per Handy). Sein Fazit, als wir nach einem Vertrag fragten: “I try my best but I can not guarantee …”.

Anwalt B (nenne ich mal ” ???? – Mei you wenti – Kanzlei” fand die Sache sehr normal, hat das anscheinend schon ein Dutzend mal gemacht und für alles schon die richtigen Formulare parat.

Klar, dass Anwaltskanzlei B den Vorzug erhielt.

“????” ist übrigens der Satz, den ich in China am liebsten höre (auch weil ich ihn so selten höre): Es heisst wörtlich übersetzt soviel wie “Kein Problem” (Aussprache “mei you wenti”).

Korrekte Übersetzung von “Mei you wenti”

Natürlich bedeutet der Satz “???? – Kein Problem” in China nicht, dass alles problemlos abläuft.

Wenn jemand in China ???? – kein Problem – sagt, kann er damit meiner Erfahrung nach Folgendes meinen:

a) Kein Problem

b) Kein Problem – für mich wenn es schiefgeht

Es ist nur das Problem, herauszufinden, ob der Gegenüber Version a) oder Version b) meint.

Im obigen Fall hat es sich ganz nach Version a) angehört.