In China wurde die Körperschaftssteuer für ausländische und westliche Unternehmen angeglichen – hört sich positiv an, ist es für ausländische Investoren nicht unbedingt. Der Satz für ausländische Unternehmen lag mit 15-24% nämlich niedriger als für Chinesische Unternehmen. Der neue einheitliche Steuersatz liegt bei 25%.

Allerdings gibt es immer noch die Möglichkeit, Steuervorteile mit den zuständigen örtlichen Steuerbehörden auszuhandeln, z.B. wenn man besonders umweltfreundliche Technologie einsetzt.

Im Prinzip ist es für China ein Schritt weg vom Steuerspar und Billigproduktionsland, da nur bestimmte Hochtechnologieindustrien immer noch Steuervergünstigungen beantragen können.
Man muss sich als ausländischer Investor jetzt noch genauer hinsehen, ob die niedrigen Lohnkosten eine Produktionsverlagerung nach China rechtfertigen.