Ich hatte jetzt doch tatsächlich Gelegenheit, eine Rechnung mit 16% MwSt. zu verschicken. Die Leistung wurde nämlich noch 2006 erbracht, damals waren es noch 16% (die gute alte Zeit). Bei der Mehrwertsteuer zählt der Zeitraum der Leistungserbringung nicht der Zeitraum der Rechnungserstellung.