Viele Expats, die China verlassen, nehmen das kleine braune Buch gleich mit: Die Arbeitserlaubnis, die man benötigt, wenn man in China arbeiten möchte und eine permanente Aufenthaltserlaubnis beantragen möchte. Normalerweise ist man verpflichtet, diese Arbeitserlaubnis zurückzugeben.

Ca. 1 Jahr nach dem Verkauf meiner Firma in China muss der neue Chef seine Arbeitserlaubnis verlängern. Es hat sich herausgestellt, dass dies plötzlich nicht mehr möglich ist, weil mein kleines braunes Buch (ich war ja Ex-Chef) noch nicht wieder zurückgegeben wurde. Zum Glück war es schnell wieder auffindbar und wurde dann ordnungsgemäß zurückgegeben. Ich hatte schon  nicht mehr daran gedacht, an den steinigen Weg, es zu erhalten erinnere ich mich aber noch genau.

Ich werde immer wieder gefragt, wie man eigentlich seine Arbeitserlaubnis erhält. Viele Bekannte von mir fliegen mit einem Touristenvisum nach China, suchen sich dort einen Job und wundern sich, dass es Probleme gibt, selbst nach Ausstellung der Arbeitserlaubnis die Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

Früher gab es hier mehr “kreative” Möglichkeiten als heute, was vor allem mit den Olympischen Spielen zu tun hat, die dazu geführt haben, dass viele Regeln strenger durchgesetzt wurden (und immer noch werden).

Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung. Selbst wenn man eine Arbeitserlaubnis erhält bedeutet dies nicht automatisch, dass man seinen Aufenthaltsstatus ändern kann. Früher war das relativ unproblematisch. Man konnte z.B. sein Touristenvisum in ein Business-Visum ändern (innerhalb Chinas). Dann mit dem Business-Visum alle Formalitäten erledigen und sein Arbeitsvisum erhalten. Später wurden dann schrittweise strengere Regeln durchgeführt. Eine Änderung von Touristen- auf Business-Visum war nicht mehr möglich. Es gab allerdings immer noch Workarounds, in der Praxis haben die Visumsagenturen einfach in kleineren Städten die Visa umgewandelt und wohl die Beamten geschmiert. Die nächste Änderung, um diesem Treiben Einhalt zu gebieten: Das Business Visum musste plötzlich außerhalb Chinas ausgestellt sein, um ein Arbeitsvisum zu erhalten, ich bin mir nicht sicher, ob dann auch ein Z-Visum Voraussetzung für ein Arbeitsvisum war.

Der normale Weg wäre sowieso der folgende:

  1. Antrag auf Ausstellung der Arbeitserlaubnis währen man in Deutschland ist
  2. Beantragung eines Z-Visums für 30 Tage gültig
  3. Einreise nach China
  4. Antrag auf Austellung der Aufenthaltserlaubnis in China innerhalb von 30 Tagen

Man benötigt insgesamt folgende Unterlagen für die Austellung der Aufenthaltserlaubnis

  • Reisepass (länger gültig als 6 Monate)
  • Gesundheitszeugnis
  • Visumantragsformular mit Photo
  • Arbeitserlaubnis (Original) vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China. Diese wird normalerweise der Arbeitgeber bei den zuständigen Behörden beantragen und Ihnen für die Beantragung des Visums nach Deutschland senden