Recht und Bürokratie


Heute hat die Meldung Aufsehen erregt, Google wolle sein Engagement in China überdenken. Google begründet dies mit der Zensur und Hackerangriffen aus China, die zum Ziel hatten, Email-Accounts von Dissidenten auszuspähen und geistiges Eigentum von Unternehmen zu stehlen.

Auf http://googleblog.blogspot.com/2010/01/new-approach-to-china.html sagt Google jedoch erstmal nur, dass sie ihre Suchergebnisse nicht mehr zensieren wollen. Sie werden mit den Behörden verhandeln und prüfen ob es möglich ist, eine unzensierte Version von Google in Chin zu betreiben.Nach einer Meldung von chip.de hat Google bereits angefangen, nicht zensierte Suchergebnisse in China auszuliefern.

Auswirkungen auf Google

Kritische Stimmen behaupten zwar, Google würde dieser Schritt nicht sehr weh tun, da das Chinageschäft nur 1% seines Gesamtumsatzes ausmache, allerdings hat Google in den letzten Jahren den Abstand zum lokalen Konkurrenten Baidu verkürzen können und würde im Extremfall auf den größten Internetmarkt der Welt verzichten. Ausländische Unternehmen haben es in China durchweg schwerer als chinesische. Chinesische Unternehmen haben bessere Beziehungen zu Behörden (und Gerichten), weniger bürokratische Hürden zu überwinden bzw. sind diese Hürden und die Kooperation mit den Behörden gewohnt. Ausländische Unternehme können auch nur mit Hilfe eines lokalen Partners an eine Internet Content Provider Lizenz gelangen, um überhaupt kommerziell im chinesischen Internet tätig werden zu können.
Des weiteren können chinesischen Unternehmen problemloser im Internet kopieren und Dienste anbieten, die für ausländische Firmen tabu sind (Onlinespiele, MP3-Downloads usw).

Angesichts dieser Umstände kann man Google China schon als Erfolgsstory sehen, auch wenn man bedenkt, dass Google erst 2006 nach China gegangen ist.

Auswirkungen auf China?

Die Auswirkungen auf das Internet in China sind noch schwer abzusehen, es kommt wohl vor allem darauf an, welche Google-Dienste in Zukunft in China noch zur Verfügung stehen. Falls nur die Suchmaschine gesperrt wird, werden sich die Konkurrenten freuen, sonst wird nicht viel passieren. Wenn aber andere Dienste (Google Mail, Google Docs usw.) ebenfalls gesperrt werden, müssen wohl an die 50 Millionen Internetnutzer, die diese Dienste nutzen, ihre Surfgewohnheiten ändern.

Politisch wird sich wenig ändern, die Zensurbehörden wohl kaum nachgeben und eine unzensierte Version von Google zulassen. Es wird allerdings auch Druck auf die chinesische Regierung geben und die Beziehungen zwischen China und den USA wird dieser Schritt von Google kurzfristig belasten.

Mein Fazit: Die Zensurbehörden werden kaum nachgeben, die lokale Konkurrenz wird sich freuen. Wenn Google hartnäckig bleibt, wird wohl zumindest die Suchmaschine gesperrt.

Egal wie. Inspirierend ist dieser Schritt auf jeden Fall.

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Heute hatte ich eine längere Skype-Diskussion mit einem chinesischen Manager, der für ein US-Unternehmen in China arbeitet. Es ging darum, wie ausländische Unternehmen das lokale Management kontrollieren.

Er meinte hier einen grundsätzlichen Unterschied in der Philosophie von US- und europäischen Unternehmen, die in China investieren, festgestellt zu haben. Während es für US-Unternehmen meistens selbstverständlich sei, ihre eigenen Controlling-Maßnahmen auf China zu übertragen, kenne er einige europäische Unternehmen, bei denen sich sogar der lokale Manager über den Vertrauensvorschuss gewundert habe, insbesondere wird von vielen westlichen Investoren die Bedeutung des Firmenstempels unterschätzt. Ein weiterer Fehler ist, Kontrollmaßnahmen nach einiger Zeit schleifen zu lassen.

Hier mal einige grundlegende Maßnahmen, die auch kleine Unternehmen einhalten sollten (selbst wenn es auch finanziell einen Zusatzaufwand bedeutet)

  • genauer Background-Check des lokalen CEO bei der Einstellung.
  • Legal Represantative der WFOE kann zu Beginn immer noch jemand in der Muttergesellschaft sein (normalerweise ist der “Chairman of the Board”), der dann regelmäßig nach China fliegt, während der General Manager vor Ort eben für das Tagesgeschäft zuständig ist
  • unangekündigte Kontrollen vor Ort
  • Klare Richtlinien für die Barkasse. Lieferanten per Überweisung bezahlen, soweit wie möglich. Die Barkasse so gering wie möglich halten
  • Genau festlegen, wer welche Beträge genehmigen und ausgeben darf
  • Berichtswesen einführen (z.B.Buchhaltung/Steuererklärungen zweisprachig, englisch, chinesisch)
  • regelmäßige Reports an das Board

Stempelmanagement in China

Hört sich komisch an, ist aber in China extrem wichtig.  Die Bedeutung des Firmenstempels kann gar nicht unterschätzt werden. Man macht sie nicht einfach selbst, sondern beantragt die Herstellung beim Public Security Bureau(公安局). Es gibt verschiedene Stempel:

  • Company Chop: Ein runder Stempel, mit dem Firmennamen eingraviert. Jedes Unternehmen erhält nur einen Firmenstempel. Alle wichtigen Dokumente und Vorgänge benötigen den Firmenstempel (Änderung von Firmendokumenten wie Business Scope, Firmenname …, Eröffnung eines Bankkontos,
  • Name Chop: Mit dem Namen des Legal Represantative, wird bei der Administration of Industry and Commerce registriert und gilt auch als Unterschrift des Legal Represantative des Unternehmens, oft in Verbindung mit dem Company Chop
  • Finanzstempel: Wird normalerweise verwendet, wenn man Zahlungen veranlasst (Scheck, Fa Piao).
  • Human Resource Stamp: Wird verwendet beim Unterzeichnen von Arbeitsverträgen oder beim abstempeln von Dokumente, die notwendig sind, um ein Arbeitsverhältnis zu registrieren
  • Contract Stamp: Wird verwendet um Verträge im Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmen abzustempeln
  • Import und Export Stempel

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Gebrauch verschiedener Stempel zu kontrollieren. Die Stempel sollten im Safe aufbewahrt werden. Auch sollte dem Management klar sein, welche Bedeutung die einzelnen Stempel haben, welche Dokumente und Verträge mit welchem Stempel versehen werden. Der Gebrauch der Stempel sollte im Idealfall auch dokumentiert sein.

Der Business Stamp kann vom CEO aufbewahrt werden, der Financial Stamp von der Steuerberatung, der Name Chop

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Es gibt viele offene Fragen und Missverständnisse, was die ICP-Lizenz angeht, die man benötigt, um eine Webseite innerhalb Chinas zu betreiben. Deshalb hier einige Infos dazu.
Wer eine Internetseite in China betreiben möchte, muss über eine ICP-Lizenz verfügen (ICP = Internet Content Provider).
Diese Lizenz betrifft jedoch nur Seiten, die innerhalb Chinas gehostet werden.

Vorab zum rein formalen Vorgang:

Im Prinzip erhält man die ICP-Lizenz durch das Ministry of Industry and Information Technology (MIIT)
Vor dem Antrag muss man sich unter http://www.miibeian.gov.cn/ registrieren. Die Seite ist auf chinesisch, es gibt keine englische Version.

Die folgenden Infos werden beim Online-Antrag benötigt:

  • Name, Vorname des Webseitenbesitzer
  • Privatperson oder Unternehmen
  • Reisepass Nummer
  • Name des Investors (falls vorhanden)
  • Adresse
  • Operation Type (d.h. Geschäftlich oder privat)
  • Name und Daten der Kontaktperson (inkl. Nummer des Reisepasses)
  • Telefonnummern (geschäftlich, privat, Handy)
  • Email
  • Name der Webseite
  • Art der Webseite (z.B: Blog, Forum, Shop)
  • Art des Contents (Musik, Reisen ….)

Die Bearbeitung des Antrags kann ein paar Tage oder Wochen dauern, da der Antrag mit dem Web-Hosting-Provider abgeglichen wird.

Falls der Antrag abgewiesen wird, werden die Gründe genannt, d.h. man kann nach geforderten Änderungen noch einmal die Lizenz beantragen.
Es gibt oft Missverständnisse, was diese ICP-Lizenz angeht, deshalb die wichtigsten, die mir immer begegnen.

  • Grundsätzlich muss man nur eine Lizenz beantragen, wenn man innerhalb Chinas hostet. D.h. Ich kann eine chinesischsprachige Webseite auch im Ausland oder in Hong Kong hosten und benötige dann keine Lizenz. Es ist sogar so, dass ich ohne einen Webhoster innerhalb Chinas gar keine solche Lizenz beantragen kann, da man den Hoster beim Antrag angeben muss.
  • Selbst wenn ich eine solche Lizenz habe, kann meine Seite blockiert werden.
  • Falls ich innerhalb Chinas eine Webseite ohne Lizenz betreibe, kann sie jederzeit vom Netz genommen werden. Im Februar diesen Jahres hat China angefangen, die Regeln besser durchzusetzen und von den Webhostern in China verlangt, Seiten ohne ICP-Lizenz zu schließen. Davon waren besonders viele Blogger betroffen.
  • Als ausländisches Unternehmen ohne Sitz in China kann ich zwar eine ICP-Lizenz beantragen, formal sogar ohne Kontaktperson in China. In der Praxis werden Anträge ohne lokalen Kontakt immer abgelehnt.
  • Des weiteren ist es völlig egal, welche Domainendung meine Seite hat. Ich kann sogar eine cn-Domain außerhalb Chinas registrieren und betreiben, ohne dass ich eine ICP-Lizenz benötige. Wichtig ist nur, wo die Seite gehostet wird.
  • Die Registrierung ist kostenlos, es kann aber sein, dass es Services gibt, die einen beim Antrag unterstützen und dafür eine Gebühr verlangen.

Die obigen Angaben gelten für nicht kommerzielle Webseiten. Die Frage ist, ob man als ausländisches Unternehmen so eine Lizenz beantragen kann?

Welche Institutionen sind für den Internet Content in China verantwortlich?

  • General Administration of Press and Publication (GAPP)
  • Ministry of Public Security (MPS)
  • State Administration for Industry and Commerce (SAIC)

Grundsätzlich kann man  als ausländisches Unternehmen eine ICP-Lizenz für nicht kommerzielle Webseiten sehr einfach beantragen, es genügt die einfache Online-Registrierung und der Akt ist nur eine Formaliät.

Was als kommerziell und als nicht kommerziell gilt ist auch heute noch nicht einheitlich geregelt, es gibt zwar eine Definition, die ist aber ziemlich unklar formuliert. Im Laufe der Zeit wurde die Auslegung weniger streng. So gilt z.B. eine einfache Firmenwebseite als nicht kommerziell, die Erteilung einer ICP-Lizenz dürfte in diesem Fall ohne viel Probleme möglich sein.
Interessant ist, dass auch viele E-Commerce Aktivitäten inzwischen als nicht kommerziell gelten, da immer mehr offline tätige Unternehmen ihre Produkte online anbieten. Dies wird häufig durch die lokalen Büros des Minstry of Industry and Information Technology (MII) unterschiedlich gehandhabt.

Ausländische Investoren die in China Internet-Services anbieten möchten, müssen sich aber immer noch durch einen Dschungel von Genehmigungen und Beschränkungen kämpfen, der sehr schwer durschaubar ist. Es gibt aber viele Möglichkeiten, Online Services für den chinesischen Markt anzubieten und von HK oder Singapur aus zu hosten. Die Geschwindigkeit der Internetverbindung ist heutzutage auf jeden Fall kein Kriterium mehr, näher an die chinesischen Nutzer zu ziehen, von China aus sind Webseiten in HK, Singapur oder auch den USA schnell erreichbar. Ich habe auch einige Start-ups erlebt, die zuerst im Ausland ihren Serverstandort hatten und erst später nach China umgezogen sind und alle Lizenzen beantragt haben. Auch wenn es verboten ist, leihen chinesische Unternehmen ihre ICP-Lizenz immer noch an ausländischen Unternehmen aus.

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Ein echter Brüller, den ich aus dem Heise-Forum habe. Was passiert, wenn Bürger bevormundet werden (zum vergrößern auf das Bild klicken).

live-search - Zensur

Eine andere Art von Zensur – die geplante Sperre von Kinderpornoseiten -  ist ja im Moment Top-Thema in der deutschen Internetgemeinde. Anstatt Wege zu schaffen, gegen die Betreiber solcher Seiten vorzugehen wird eben mal gesperrt – mit Mitteln, die von jedem Internetbenutzer ohne viele Kenntnisse innerhalb von ein paar Sekunden umgangen werden können. Dazu werden vom BKA Seiten indeziert und von den Providern gesperrt. Die entstehende geheime Sperrliste gibt dem BKA also die Möglichkeit, unkontrolliert einfach mal alles zu zensieren. Mit Mitteln, die völlig ungeeignet sind, das eigentliche Ziel zu erreichen. Entschieden wird das offenbar von Politikern, die sich nicht einmal die Mühe machen, sich mit der Materie zu beschäftigen.

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Also zumindest letztes Jahr hat man das hier gebraucht, um ein F-Visum (Business Visum) für China zu erhalten:

  • Flugticket (Hin- und Rückflug)
  • Hotelreservierung in China für den kompletten Aufenthalt
  • Einladungsschreiben
  • Antragsformular mit Photos (wieviel weiß ich nicht mehr)

Das Einladungsschreiben wird von der Firma organisiert, mit der man Geschäfte macht. Die schreibt das Einladungsschreiben nicht selbst sondern beantragt es z.B. für Peking hier:

Beijing Municipal Bureau of Commerce
Service Hall on the first floor, Counter 11,
190 Chaoyangmennei Daijie, Dongcheng District, Beijng 100010
Telefon: 010-6522 1696, 010-6523 6688 Extension. 2165

http://eservice.beijing.gov.cn/

Bzw. die englische Version: http://www.ebeijing.gov.cn/default.htm

Hier gibts die genauen Infos auf englisch: http://www.ebeijing.gov.cn/visa/Fvisa/t982146.htm

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Wenn man mich fragt, wie kompliziert es ist, in China eine Firma zu registrierten, sage ich scherzhaft immer: In Deutschland hat es 30 Minuten gedauert, in China 3 Monate. Der Vergleich hinkt natürlich, weil ich in Deutschland mit der GbR eine sehr unkomplizierte Rechtsform gewählt habe. Die Registrierung einer GmBH ist in Deutschland auch aufwändiger. Egal.

Ich habe mir heute noch einmal den aktuellen Stand angesehen, was man benötigt, wenn man eine Wholly Foreign Owned Enterprise in Peking registriert. Dann habe ich mir die Liste angeschaut. Was bekommt man eigentlich an Dokumenten von den Bürokraten zurück?

Wenn man das vergleicht, was die Anzahl der Dokumente bzw. Stempel angeht, nicht mal unbedingt ein Verlustgeschäft.

Also, die folgenden Dokumente muss man vorbereiten:

  1. Name Reservation Form
  2. Application Letter
  3. Articles of Assoctiation
  4. List of Directors /Shareholders
  5. Office Lease Agreement (ok, da braucht man auch einige Dokumente, die der Vermieter vorbereiten muss, ich zähls mal als eines)
  6. Notarized Certificate of Incorporation bzw. Handelsregisterauszug
  7. Passport of WFOE Direcor(s)
  8. Bank Reference Letter
  9. Application Form
  10. Power of Attorney (d.h. Vollmacht für den Rechtsanwalt)
  11. Resume of Legal Representative / Chairman of the Board
  12. Letter of Appointment for legal help für den Anwalt
  13. Inventarliste (manchmal)
  14. Kontaktdaten des Supervisors der WFOE (Name, Vorname, ID, Adresse)

Das habe ich zurückbekommen bzw. diese Dokumente und Stempel musste ich dann in meinem Safe aufbewaren oder an die Wand hängen.

  1. 1 Orginal:  企业法人营业执照       Corporate Business License der PRCh
  2. 2 Kopien:  企业法人营业执照       Corporate Business License der PRCh
  3. 1 Original: 批准证书                        Certificate of approval
  4. 2 Kopien: 批准证书                         Certificate of approval
  5. 1 Original: 组织机构代码证书       Organization Code Certificate
  6. 1 Kopie:组织机构代码证书            Organization Code Certificate
  7. 1 Original: 税务登记证                   Tax Registration Certificate
  8. 1  Kopie 税务登记证                        Tax Registration Certificate
  9. 1 Original 外汇登记证                    Approval documents for foreign exchange
  10. 1 Original: 统计登记证                   Statistics Registration Certificate
  11. 1 Original: 统计登记证                   Statistics Registration Certificate
  12. 1 Original: 三资企业备案登记薄  Zertificate of registration of the foreign-invested enterprise
  13. 公章                                                     1 Stempel
  14. 财务章                                                 noch ein Stempel
  15. 人名章                                                 noch ein Stempel
  16. 报关章                                                 noch ein Stempel

knappes Ergebnis: 16 : 14 für die Bürokraten. Der Aufwand lohnt sich also.

Auf www.chinaseite.de gibt es in den nächsten Tagen nach mehreren Anfragen auch mal einen praxisnahen Bericht aus eigener Erfahrung. Was muss man beachten, was bedeuten die vielen Stempel und Zertifikate eigentlich, was kann schiefgehen?

Wenn mich also jemand noch einmal bittet, einen Business Plan für China zu zu prüfen oder zu schreiben, werde ich dieses Ergebnis auch mit einfließen lassen.

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Also, weil ich mit der Praktikantin noch einen netten Chat hatte, noch einen Kommentar zu Visaangelegenheiten.

Ihr Chef hatte Probleme für seine ausländischen Angestellten die Arbeitserlaubnis und die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Angeblich sei seine Firma zu klein (die Größe wird durch das Kapital der Wholly Foreign Owned Enterprise definiert) und dürfe deshalb nur für einen Ausländer anstellen. Das stimmt so nicht. Soviel ich weiß ist die Regel ungefähr so:

Wenn das WFOE ein Investment Capital von weniger als 3 Millionen USD hat, kann nur der offizielle Repräsentant der Firma eine Arbeitserlaubnis beantragen OHNE CHINA ZU VERLASSEN. Als ich mein Unternehmen in China gegründet habe, konnte ich als einziger alle Formaliäten erledigen, ohne China zu verlassen. Alle anderen ausländischen Angestellten mussten China verlassen, um das Z-Visum zu erhalten, d.h.

Folgende Unterlagen werden benötigt

1. Kopie des Reisepass

2. Lebenslauf

3. Registration Form of Temporary Residence (sobald man in China angkommen ist, erhält man diese nach der Registrierung bei der Polizei)

4. Abschlusszeugnis der Universität

5. Arbeitsvertrag

6. Business License and Organization Code License des Arbeitgebers

7. Gesundheitszeugnis (kann man in China oder im Ausland machen lassen) Link: Beijing International Trvel Healthcare center (Chinesisch)

8. Für den legal represantative der Firma noch die folgenden Unterlagen:

a)  Copy of Company’s Articles of Association

b) Company shareholder list

Nun zum Ablauf:

1)  Erstmal alle Dokumente zusammenklauben

2) Antrag auf Arbeitserlaubnis (normalerweise vom Ausland aus). Das macht der Arbeitgeber. Die Bearbeitungszeit dauert ein paar Wochen.

3) Mit der Arbeitserlaubnis und dem Einladungsschreiben der Firma das Z-Visum an der chinesischen Botschaft des Heimatstaates beantragen. D.h. als Nicht-Chef muss man China verlassen. Das Verlassen Chinas war früher nicht unbedingt nötig, die Regeln wurden aber nach und nach verschärft. Inzwischen muss man das Z-Visum im Heimatstaat beantragen, ein kurzer Ausflug nach HK reicht nicht mehr. Das Z-Visum ist für einen Monat gültig.

4) Gesundheitszeugnis. Dies kann in China oder im Heimatstaat gemacht werden.

4) Nach der Rückkehr nach China muss die Alien Employment Permit beantragt werden. Das ist ein bräunliches Buch, das man nach ca. 1 Woche erhält.

5) Nachdem man die  Alien Employment Permit erhalten hat, beantragt man die Residence Permit für den Angstellten

Bei Fragen: Bitte nicht an mich wenden, sondern im Forum auf http://forum.chinaseite.de nachfragen.

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Auch wieder lustig. Eine ehemalige Studienkollegin von mir macht ein Praktikum, kombiniert mit Sprachkurs in China und hat mir heute morgen aufgeregt von einer “Razzia” in ihrem Büro durch Polizeibeamte erzählt. Eben kam die Entwarnung: Es waren nur ein paar Beamte, die alle Visa bzw. die Aufenthaltserlaubnis der  ausländischen Angestellten der Firma überprüft haben. Den Chef haben sie nur zum Mittagessen mitgenommen, also einfach ein bischen Pflege der “guanxi” durch den Chef.

Es lohnt sich immer, die guten Beziehungen zu Behörden zu pflegen. Bei meiner Firma in Peking hat das meine Buchhalterin gemacht. Ihr Mann hatte ein relativ großes Unternehmen im selben Business District wie ich, deshalb war sie z.B. im Local Tax Bureau schon gut bekannt und musste auch selten anstehen.

P.S. Ich chatte heute eindeutig zu viel.

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Nachdem die Visaregelungen nach den Olympischen Spielen wieder gelockert worden waren, werden sie jetzt laut einem Bericht der South China Morning Post vom 29. April im Vorfeld der 60-Jahr-Feierlichkeiten zur Gründung der VR China wohl wieder verschärft. Es trifft wieder die Business-Visa: Alle F-Visa, die ab dem 15. April genehmigt wurden, werden am 15. September ablaufen. Wie immer hatte die Sprecherin des Außenministeriums keine Ahnung von den neuen Regelungen.

Dies war auch die Sprachregelung vor der Olympiade. Es gäbe keine neuen Regelungen, nur bestehende Regelungen würden strikter umgesetzt. Genervt haben die Regelungen schon damals. Bin gespannt, wie schnell die lokalen Visaagenturen wieder Umwegen finden, bzw. wieviele Expats China während der Feierlichkeiten wieder verlassen müssen.

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Viele Expats, die China verlassen, nehmen das kleine braune Buch gleich mit: Die Arbeitserlaubnis, die man benötigt, wenn man in China arbeiten möchte und eine permanente Aufenthaltserlaubnis beantragen möchte. Normalerweise ist man verpflichtet, diese Arbeitserlaubnis zurückzugeben.

Ca. 1 Jahr nach dem Verkauf meiner Firma in China muss der neue Chef seine Arbeitserlaubnis verlängern. Es hat sich herausgestellt, dass dies plötzlich nicht mehr möglich ist, weil mein kleines braunes Buch (ich war ja Ex-Chef) noch nicht wieder zurückgegeben wurde. Zum Glück war es schnell wieder auffindbar und wurde dann ordnungsgemäß zurückgegeben. Ich hatte schon  nicht mehr daran gedacht, an den steinigen Weg, es zu erhalten erinnere ich mich aber noch genau.

Ich werde immer wieder gefragt, wie man eigentlich seine Arbeitserlaubnis erhält. Viele Bekannte von mir fliegen mit einem Touristenvisum nach China, suchen sich dort einen Job und wundern sich, dass es Probleme gibt, selbst nach Ausstellung der Arbeitserlaubnis die Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

Früher gab es hier mehr “kreative” Möglichkeiten als heute, was vor allem mit den Olympischen Spielen zu tun hat, die dazu geführt haben, dass viele Regeln strenger durchgesetzt wurden (und immer noch werden).

Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung. Selbst wenn man eine Arbeitserlaubnis erhält bedeutet dies nicht automatisch, dass man seinen Aufenthaltsstatus ändern kann. Früher war das relativ unproblematisch. Man konnte z.B. sein Touristenvisum in ein Business-Visum ändern (innerhalb Chinas). Dann mit dem Business-Visum alle Formalitäten erledigen und sein Arbeitsvisum erhalten. Später wurden dann schrittweise strengere Regeln durchgeführt. Eine Änderung von Touristen- auf Business-Visum war nicht mehr möglich. Es gab allerdings immer noch Workarounds, in der Praxis haben die Visumsagenturen einfach in kleineren Städten die Visa umgewandelt und wohl die Beamten geschmiert. Die nächste Änderung, um diesem Treiben Einhalt zu gebieten: Das Business Visum musste plötzlich außerhalb Chinas ausgestellt sein, um ein Arbeitsvisum zu erhalten, ich bin mir nicht sicher, ob dann auch ein Z-Visum Voraussetzung für ein Arbeitsvisum war.

Der normale Weg wäre sowieso der folgende:

  1. Antrag auf Ausstellung der Arbeitserlaubnis währen man in Deutschland ist
  2. Beantragung eines Z-Visums für 30 Tage gültig
  3. Einreise nach China
  4. Antrag auf Austellung der Aufenthaltserlaubnis in China innerhalb von 30 Tagen

Man benötigt insgesamt folgende Unterlagen für die Austellung der Aufenthaltserlaubnis

  • Reisepass (länger gültig als 6 Monate)
  • Gesundheitszeugnis
  • Visumantragsformular mit Photo
  • Arbeitserlaubnis (Original) vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China. Diese wird normalerweise der Arbeitgeber bei den zuständigen Behörden beantragen und Ihnen für die Beantragung des Visums nach Deutschland senden
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