Es gibt viele offene Fragen und Missverständnisse, was die ICP-Lizenz angeht, die man benötigt, um eine Webseite innerhalb Chinas zu betreiben. Deshalb hier einige Infos dazu.
Wer eine Internetseite in China betreiben möchte, muss über eine ICP-Lizenz verfügen (ICP = Internet Content Provider).
Diese Lizenz betrifft jedoch nur Seiten, die innerhalb Chinas gehostet werden.

Vorab zum rein formalen Vorgang:

Im Prinzip erhält man die ICP-Lizenz durch das Ministry of Industry and Information Technology (MIIT)
Vor dem Antrag muss man sich unter http://www.miibeian.gov.cn/ registrieren. Die Seite ist auf chinesisch, es gibt keine englische Version.

Die folgenden Infos werden beim Online-Antrag benötigt:

  • Name, Vorname des Webseitenbesitzer
  • Privatperson oder Unternehmen
  • Reisepass Nummer
  • Name des Investors (falls vorhanden)
  • Adresse
  • Operation Type (d.h. Geschäftlich oder privat)
  • Name und Daten der Kontaktperson (inkl. Nummer des Reisepasses)
  • Telefonnummern (geschäftlich, privat, Handy)
  • Email
  • Name der Webseite
  • Art der Webseite (z.B: Blog, Forum, Shop)
  • Art des Contents (Musik, Reisen ….)

Die Bearbeitung des Antrags kann ein paar Tage oder Wochen dauern, da der Antrag mit dem Web-Hosting-Provider abgeglichen wird.

Falls der Antrag abgewiesen wird, werden die Gründe genannt, d.h. man kann nach geforderten Änderungen noch einmal die Lizenz beantragen.
Es gibt oft Missverständnisse, was diese ICP-Lizenz angeht, deshalb die wichtigsten, die mir immer begegnen.

  • Grundsätzlich muss man nur eine Lizenz beantragen, wenn man innerhalb Chinas hostet. D.h. Ich kann eine chinesischsprachige Webseite auch im Ausland oder in Hong Kong hosten und benötige dann keine Lizenz. Es ist sogar so, dass ich ohne einen Webhoster innerhalb Chinas gar keine solche Lizenz beantragen kann, da man den Hoster beim Antrag angeben muss.
  • Selbst wenn ich eine solche Lizenz habe, kann meine Seite blockiert werden.
  • Falls ich innerhalb Chinas eine Webseite ohne Lizenz betreibe, kann sie jederzeit vom Netz genommen werden. Im Februar diesen Jahres hat China angefangen, die Regeln besser durchzusetzen und von den Webhostern in China verlangt, Seiten ohne ICP-Lizenz zu schließen. Davon waren besonders viele Blogger betroffen.
  • Als ausländisches Unternehmen ohne Sitz in China kann ich zwar eine ICP-Lizenz beantragen, formal sogar ohne Kontaktperson in China. In der Praxis werden Anträge ohne lokalen Kontakt immer abgelehnt.
  • Des weiteren ist es völlig egal, welche Domainendung meine Seite hat. Ich kann sogar eine cn-Domain außerhalb Chinas registrieren und betreiben, ohne dass ich eine ICP-Lizenz benötige. Wichtig ist nur, wo die Seite gehostet wird.
  • Die Registrierung ist kostenlos, es kann aber sein, dass es Services gibt, die einen beim Antrag unterstützen und dafür eine Gebühr verlangen.

Die obigen Angaben gelten für nicht kommerzielle Webseiten. Die Frage ist, ob man als ausländisches Unternehmen so eine Lizenz beantragen kann?

Welche Institutionen sind für den Internet Content in China verantwortlich?

  • General Administration of Press and Publication (GAPP)
  • Ministry of Public Security (MPS)
  • State Administration for Industry and Commerce (SAIC)

Grundsätzlich kann man  als ausländisches Unternehmen eine ICP-Lizenz für nicht kommerzielle Webseiten sehr einfach beantragen, es genügt die einfache Online-Registrierung und der Akt ist nur eine Formaliät.

Was als kommerziell und als nicht kommerziell gilt ist auch heute noch nicht einheitlich geregelt, es gibt zwar eine Definition, die ist aber ziemlich unklar formuliert. Im Laufe der Zeit wurde die Auslegung weniger streng. So gilt z.B. eine einfache Firmenwebseite als nicht kommerziell, die Erteilung einer ICP-Lizenz dürfte in diesem Fall ohne viel Probleme möglich sein.
Interessant ist, dass auch viele E-Commerce Aktivitäten inzwischen als nicht kommerziell gelten, da immer mehr offline tätige Unternehmen ihre Produkte online anbieten. Dies wird häufig durch die lokalen Büros des Minstry of Industry and Information Technology (MII) unterschiedlich gehandhabt.

Ausländische Investoren die in China Internet-Services anbieten möchten, müssen sich aber immer noch durch einen Dschungel von Genehmigungen und Beschränkungen kämpfen, der sehr schwer durschaubar ist. Es gibt aber viele Möglichkeiten, Online Services für den chinesischen Markt anzubieten und von HK oder Singapur aus zu hosten. Die Geschwindigkeit der Internetverbindung ist heutzutage auf jeden Fall kein Kriterium mehr, näher an die chinesischen Nutzer zu ziehen, von China aus sind Webseiten in HK, Singapur oder auch den USA schnell erreichbar. Ich habe auch einige Start-ups erlebt, die zuerst im Ausland ihren Serverstandort hatten und erst später nach China umgezogen sind und alle Lizenzen beantragt haben. Auch wenn es verboten ist, leihen chinesische Unternehmen ihre ICP-Lizenz immer noch an ausländischen Unternehmen aus.