China Politik


Im Spiegel (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,669714,00.html) und anderen Medien wird wieder über die Anti-Porno Kampagne in China berichtet. Im Rahmen der Kampagnen wurden zahlreiche Seiten gesperrt, Betreiber solcher Seiten festgenommen, es gibt anscheinend auch Belohnungen für Nutzer, die solche Seiten melden.

Wieder wird aber nur oberflächlich recherchiert (oder Meldungen ungeprüft übernommen und der Text etwas geändert). Im Gegensatz zur Meldung des Spiegels gibt es in China keine Vorschrift, die besagt, dass ein Computer nur noch mit vorinstallierter Anti-Porn Software gekauft werden kann, wenn ich die Meldugen Mitte letzten Jahres richtig in Erinnerung habe, war dies auch nie in der Art geplant.

Es gibt seit Mitte letzten Jahres ein Projekt mit dem Namen “Green Dam-Youth Escort” (??·????). Ursprünglich sollten alle neu in China verkauften Computer ein Programm vorinstallieren oder aber eine Installationsmöglichkeit dafür (CD)  mitliefern, welches bestimmte Inhalte zensiert. Die Zensur geschieht mit Hilfe einer Blacklist, die automatisch über Internetupdates aktualisiert wird. Eine Vorinstallation für alle Computer  war aber nie verpflichtend.

Später gab es einen Teilrückzieher insofern, dass nur noch für Schulen, Internetcafes und andere öffentliche Einrichtungen die Installation des Programms vorgeschrieben wurde. Privatnutzer in China müssen dieses Programm nicht installieren.

Es kann natürlich durchaus sein, dass die Kampagne gegen ungesunde Inhalte verschärft wird.

China hat, spontan wie immer und für Registrare sehr überraschend, die Regeln für die Registrierung von .cn-Domains verschärft. Seit dem 12. Dezember werden die Regeln umgesetzt. Demnach dürfen nur noch registrierte Unternehmen oder zugelassene Organisationen .cn-Domains registrieren.

Was als Kampf gegen Spam und Pornographie und andere ungesunde Inhalte verkauft wird, schließt im Endeffekt erstmal alle Privatpersonen von der Registrierung von .cn-Domains aus. Wie sich die neue Praxis auf Domains auswirkt, die vor dem 12. Dezember registriert wurden, bleibt noch abzuwarten.
Hoffnungen, dass Zensurmaßnahmen mit bestimmten Daten und Jubiläen zu tun haben ( Massaker am Platz des himmlischen Frieden 1989, 60 Jahre Gründung der VR China, Olympia, ExPo in Shanghai) und danach wieder aufgehoben werden, haben sich in letzter Zeit immer wieder zerschlagen.

Es kann durchaus sein, dass die Regelung für .cn Domains nur ein weiterer Schritt der Regierung ist, Kontrolle über alle unliebsamen Inhalte (was politische Inhalte mit einschließt) zu erhalten bzw. diese für chinesische Internetuser unzugänglich zu machen.
Allerdings ist es im Moment für Chinesische Unternehmen und Privatpersonen möglich, auf internationale Domainendungen auszuweichen und sich somit der Kontrolle des für die Registrierung der chinesischen Domains zuständigen China Internet Network Information Center (CNNIC) zu entziehen.

Registrare wie godaddy planen z.B., für chinesische Nutzer alipay als Zahlungsmethode anzubieten und könnten somit von der neuen Regelung profitieren.

Es ist natürlich möglich, dass die chinesischen Behörden auch dieses Schlupfloch in absehbarer Zeit schließen möchten.
Derzeit gibt es ca. 13 Millionen registrierte .cn-Domains, was 80% der registrierte Webseiten in China ausmacht.

Allerdings stoßen die Maßnahmen nicht überall im Westen auf Ablehnung.

http://www.spamhaus.org/news.lasso?article=652 gratuliert der CNNIC ausdrücklich zu dieser tollen Maßnahme zur Spam- und Betrugsbekämpfung:

“So as we extend our congratulations to CNNIC for this good first step in trying to reclaim the “.cn” ccTLD for the honest Chinese internet users, we stress that further steps do still need to be taken”

Jetzt hat es Facebook in China erwischt, derzeit ist die beliebte Social Community Plattform in China nicht zu erreichen. In letzter Zeit hatten viele Webseiten in China Probleme mit der Zensur, unter anderem Google, da Google anscheinend nach Angaben der Zensurbehörden Zugang zu unmoralischen Inhalten erlaubte.

Inzwischen ist es ja keine Neuigkeit mehr – google hat in China so seine Probleme, und ist gesperrt, nur teilweise gesperrt, nicht gesperrt… je nach Gutdünken der Behörden. Baidu wird sich freuen, Microsoft mit ihrer neuen Suchmaschine ebenso, und Google, das sich ja laut ihrem Motto vorgenommen hat, nichts Böses zu tun, wird natürlich den Forderungen der chinesischen Zensurbehörden nachkommen, alle “bösen” Internetinhalte aus seinen Suchergebnissen herauszufiltern, um weiterhin einen Teil des Kuchens von ca. 300 Millionen Internetnutzern abzubekommen. Böse Internetinhalte sind in China:

  • Alle Webseiten, die außerhalb Chinas gehostet werden … also bitte nicht mehr nach außen verlinken
  • Alles was mit Tiananmen zu tun hat, es sei denn, es sind Urlaubsbilder
  • Demokratie, Tibet, klar, das muss auch raus
  • Pornographie

Hier gehts zur dazugehörigen Diskussion auf http://forum.chinaseite.de:

http://forum.chinaseite.de/ftopic8603.html

Es gibt viele offene Fragen und Missverständnisse, was die ICP-Lizenz angeht, die man benötigt, um eine Webseite innerhalb Chinas zu betreiben. Deshalb hier einige Infos dazu.
Wer eine Internetseite in China betreiben möchte, muss über eine ICP-Lizenz verfügen (ICP = Internet Content Provider).
Diese Lizenz betrifft jedoch nur Seiten, die innerhalb Chinas gehostet werden.

Vorab zum rein formalen Vorgang:

Im Prinzip erhält man die ICP-Lizenz durch das Ministry of Industry and Information Technology (MIIT)
Vor dem Antrag muss man sich unter http://www.miibeian.gov.cn/ registrieren. Die Seite ist auf chinesisch, es gibt keine englische Version.

Die folgenden Infos werden beim Online-Antrag benötigt:

  • Name, Vorname des Webseitenbesitzer
  • Privatperson oder Unternehmen
  • Reisepass Nummer
  • Name des Investors (falls vorhanden)
  • Adresse
  • Operation Type (d.h. Geschäftlich oder privat)
  • Name und Daten der Kontaktperson (inkl. Nummer des Reisepasses)
  • Telefonnummern (geschäftlich, privat, Handy)
  • Email
  • Name der Webseite
  • Art der Webseite (z.B: Blog, Forum, Shop)
  • Art des Contents (Musik, Reisen ….)

Die Bearbeitung des Antrags kann ein paar Tage oder Wochen dauern, da der Antrag mit dem Web-Hosting-Provider abgeglichen wird.

Falls der Antrag abgewiesen wird, werden die Gründe genannt, d.h. man kann nach geforderten Änderungen noch einmal die Lizenz beantragen.
Es gibt oft Missverständnisse, was diese ICP-Lizenz angeht, deshalb die wichtigsten, die mir immer begegnen.

  • Grundsätzlich muss man nur eine Lizenz beantragen, wenn man innerhalb Chinas hostet. D.h. Ich kann eine chinesischsprachige Webseite auch im Ausland oder in Hong Kong hosten und benötige dann keine Lizenz. Es ist sogar so, dass ich ohne einen Webhoster innerhalb Chinas gar keine solche Lizenz beantragen kann, da man den Hoster beim Antrag angeben muss.
  • Selbst wenn ich eine solche Lizenz habe, kann meine Seite blockiert werden.
  • Falls ich innerhalb Chinas eine Webseite ohne Lizenz betreibe, kann sie jederzeit vom Netz genommen werden. Im Februar diesen Jahres hat China angefangen, die Regeln besser durchzusetzen und von den Webhostern in China verlangt, Seiten ohne ICP-Lizenz zu schließen. Davon waren besonders viele Blogger betroffen.
  • Als ausländisches Unternehmen ohne Sitz in China kann ich zwar eine ICP-Lizenz beantragen, formal sogar ohne Kontaktperson in China. In der Praxis werden Anträge ohne lokalen Kontakt immer abgelehnt.
  • Des weiteren ist es völlig egal, welche Domainendung meine Seite hat. Ich kann sogar eine cn-Domain außerhalb Chinas registrieren und betreiben, ohne dass ich eine ICP-Lizenz benötige. Wichtig ist nur, wo die Seite gehostet wird.
  • Die Registrierung ist kostenlos, es kann aber sein, dass es Services gibt, die einen beim Antrag unterstützen und dafür eine Gebühr verlangen.

Die obigen Angaben gelten für nicht kommerzielle Webseiten. Die Frage ist, ob man als ausländisches Unternehmen so eine Lizenz beantragen kann?

Welche Institutionen sind für den Internet Content in China verantwortlich?

  • General Administration of Press and Publication (GAPP)
  • Ministry of Public Security (MPS)
  • State Administration for Industry and Commerce (SAIC)

Grundsätzlich kann man  als ausländisches Unternehmen eine ICP-Lizenz für nicht kommerzielle Webseiten sehr einfach beantragen, es genügt die einfache Online-Registrierung und der Akt ist nur eine Formaliät.

Was als kommerziell und als nicht kommerziell gilt ist auch heute noch nicht einheitlich geregelt, es gibt zwar eine Definition, die ist aber ziemlich unklar formuliert. Im Laufe der Zeit wurde die Auslegung weniger streng. So gilt z.B. eine einfache Firmenwebseite als nicht kommerziell, die Erteilung einer ICP-Lizenz dürfte in diesem Fall ohne viel Probleme möglich sein.
Interessant ist, dass auch viele E-Commerce Aktivitäten inzwischen als nicht kommerziell gelten, da immer mehr offline tätige Unternehmen ihre Produkte online anbieten. Dies wird häufig durch die lokalen Büros des Minstry of Industry and Information Technology (MII) unterschiedlich gehandhabt.

Ausländische Investoren die in China Internet-Services anbieten möchten, müssen sich aber immer noch durch einen Dschungel von Genehmigungen und Beschränkungen kämpfen, der sehr schwer durschaubar ist. Es gibt aber viele Möglichkeiten, Online Services für den chinesischen Markt anzubieten und von HK oder Singapur aus zu hosten. Die Geschwindigkeit der Internetverbindung ist heutzutage auf jeden Fall kein Kriterium mehr, näher an die chinesischen Nutzer zu ziehen, von China aus sind Webseiten in HK, Singapur oder auch den USA schnell erreichbar. Ich habe auch einige Start-ups erlebt, die zuerst im Ausland ihren Serverstandort hatten und erst später nach China umgezogen sind und alle Lizenzen beantragt haben. Auch wenn es verboten ist, leihen chinesische Unternehmen ihre ICP-Lizenz immer noch an ausländischen Unternehmen aus.

Also zumindest letztes Jahr hat man das hier gebraucht, um ein F-Visum (Business Visum) für China zu erhalten:

  • Flugticket (Hin- und Rückflug)
  • Hotelreservierung in China für den kompletten Aufenthalt
  • Einladungsschreiben
  • Antragsformular mit Photos (wieviel weiß ich nicht mehr)

Das Einladungsschreiben wird von der Firma organisiert, mit der man Geschäfte macht. Die schreibt das Einladungsschreiben nicht selbst sondern beantragt es z.B. für Peking hier:

Beijing Municipal Bureau of Commerce
Service Hall on the first floor, Counter 11,
190 Chaoyangmennei Daijie, Dongcheng District, Beijng 100010
Telefon: 010-6522 1696, 010-6523 6688 Extension. 2165

http://eservice.beijing.gov.cn/

Bzw. die englische Version: http://www.ebeijing.gov.cn/default.htm

Hier gibts die genauen Infos auf englisch: http://www.ebeijing.gov.cn/visa/Fvisa/t982146.htm

Also, weil ich mit der Praktikantin noch einen netten Chat hatte, noch einen Kommentar zu Visaangelegenheiten.

Ihr Chef hatte Probleme für seine ausländischen Angestellten die Arbeitserlaubnis und die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Angeblich sei seine Firma zu klein (die Größe wird durch das Kapital der Wholly Foreign Owned Enterprise definiert) und dürfe deshalb nur für einen Ausländer anstellen. Das stimmt so nicht. Soviel ich weiß ist die Regel ungefähr so:

Wenn das WFOE ein Investment Capital von weniger als 3 Millionen USD hat, kann nur der offizielle Repräsentant der Firma eine Arbeitserlaubnis beantragen OHNE CHINA ZU VERLASSEN. Als ich mein Unternehmen in China gegründet habe, konnte ich als einziger alle Formaliäten erledigen, ohne China zu verlassen. Alle anderen ausländischen Angestellten mussten China verlassen, um das Z-Visum zu erhalten, d.h.

Folgende Unterlagen werden benötigt

1. Kopie des Reisepass

2. Lebenslauf

3. Registration Form of Temporary Residence (sobald man in China angkommen ist, erhält man diese nach der Registrierung bei der Polizei)

4. Abschlusszeugnis der Universität

5. Arbeitsvertrag

6. Business License and Organization Code License des Arbeitgebers

7. Gesundheitszeugnis (kann man in China oder im Ausland machen lassen) Link: Beijing International Trvel Healthcare center (Chinesisch)

8. Für den legal represantative der Firma noch die folgenden Unterlagen:

a)  Copy of Company’s Articles of Association

b) Company shareholder list

Nun zum Ablauf:

1)  Erstmal alle Dokumente zusammenklauben

2) Antrag auf Arbeitserlaubnis (normalerweise vom Ausland aus). Das macht der Arbeitgeber. Die Bearbeitungszeit dauert ein paar Wochen.

3) Mit der Arbeitserlaubnis und dem Einladungsschreiben der Firma das Z-Visum an der chinesischen Botschaft des Heimatstaates beantragen. D.h. als Nicht-Chef muss man China verlassen. Das Verlassen Chinas war früher nicht unbedingt nötig, die Regeln wurden aber nach und nach verschärft. Inzwischen muss man das Z-Visum im Heimatstaat beantragen, ein kurzer Ausflug nach HK reicht nicht mehr. Das Z-Visum ist für einen Monat gültig.

4) Gesundheitszeugnis. Dies kann in China oder im Heimatstaat gemacht werden.

4) Nach der Rückkehr nach China muss die Alien Employment Permit beantragt werden. Das ist ein bräunliches Buch, das man nach ca. 1 Woche erhält.

5) Nachdem man die  Alien Employment Permit erhalten hat, beantragt man die Residence Permit für den Angstellten

Bei Fragen: Bitte nicht an mich wenden, sondern im Forum auf http://forum.chinaseite.de nachfragen.

Nachdem die Visaregelungen nach den Olympischen Spielen wieder gelockert worden waren, werden sie jetzt laut einem Bericht der South China Morning Post vom 29. April im Vorfeld der 60-Jahr-Feierlichkeiten zur Gründung der VR China wohl wieder verschärft. Es trifft wieder die Business-Visa: Alle F-Visa, die ab dem 15. April genehmigt wurden, werden am 15. September ablaufen. Wie immer hatte die Sprecherin des Außenministeriums keine Ahnung von den neuen Regelungen.

Dies war auch die Sprachregelung vor der Olympiade. Es gäbe keine neuen Regelungen, nur bestehende Regelungen würden strikter umgesetzt. Genervt haben die Regelungen schon damals. Bin gespannt, wie schnell die lokalen Visaagenturen wieder Umwegen finden, bzw. wieviele Expats China während der Feierlichkeiten wieder verlassen müssen.

Inzwischen gibt es weitere nervige Details was die Einreise nach China angeht.

Für Touristen sind neben den bisher üblichen Unterlagen für den Visumsantrag dazugekommen:

  • Flugticket
  • Buchungsbestätigung des Hotels (muss tatsächlich vom chinesischen Hotel kommen) bzw. bei Gruppenreisen eine Bestätigung des Reiseveranstalters
  • entgegen bisherigen Befürchtungen sind private Besuche von Verwandten weiterhin möglich. Allerdings benötigt man dann auch wieder einige zusätzliche Papiere von der Person, die man besuchen möchte (anscheinend eine Reisepasskopie und einen Nachweis über den rechtlichen Aufenthaltstatus in China – wohl eine Kopie des Visums bzw. der Aufenthaltsgenehmigung der Person, die man besuchen möchte). Wie das in der Praxis abläuft kann ich im Moment nicht sagen. Anscheinend ist eine Einladung von Freunden anscheinend nicht mehr möglich.
  • Des weiteren muss man beachten, dass wegen des Mehraufwands die Gebühren der Visaservices für China gestiegen sind

In letzter Zeit werde ich relativ oft wegen Visafragen angerufen. Dabei bieten wir keinen Visaservice an und ich gebe telefonisch besser auch keine Auskunft mehr über Visafragen, wer weiß, was sich noch kurzfristig ändert.

Aber klar, natürlich dienen all die Maßnahmen nur zu unserer Sicherheit. Und die neuesten Regelungen werden auch nur deshalb nicht rechtzeitig kommuniziert um mögliche Terroristen zu verwirren.

Nach dem Desaster um die schlecht kommunizierten Änderungen der Visarelegungen für China (okay, wer erwartet von einem autoritären Regime schon Transparenz) und die daraus entstandenen Probleme für viele Unternehmer, Praktikanten und Touristen in China hat ein Bekannter ein neues persönliches Olympia-Motto.

Das Original-Motto heißt “One World – One Dream” – ” ????? ?????. ”

Das neue Motto könnte lauten ” Two Worlds – One Nightmare ”   ????????”

Keine Ahnung, ob das Motto von ihm stammt, die Änderung ist aber wirklich eine Überlegung wert.

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