China Politik


Im Spiegel (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,669714,00.html) und anderen Medien wird wieder �ber die Anti-Porno Kampagne in China berichtet. Im Rahmen der Kampagnen wurden zahlreiche Seiten gesperrt, Betreiber solcher Seiten festgenommen, es gibt anscheinend auch Belohnungen f�r Nutzer, die solche Seiten melden.

Wieder wird aber nur oberfl�chlich recherchiert (oder Meldungen ungepr�ft �bernommen und der Text etwas ge�ndert). Im Gegensatz zur Meldung des Spiegels gibt es in China keine Vorschrift, die besagt, dass ein Computer nur noch mit vorinstallierter Anti-Porn Software gekauft werden kann, wenn ich die Meldugen Mitte letzten Jahres richtig in Erinnerung habe, war dies auch nie in der Art geplant.

Es gibt seit Mitte letzten Jahres ein Projekt mit dem Namen “Green Dam-Youth Escort” (??�????). Urspr�nglich sollten alle neu in China verkauften Computer ein Programm vorinstallieren oder aber eine Installationsm�glichkeit daf�r (CD)� mitliefern, welches bestimmte Inhalte zensiert. Die Zensur geschieht mit Hilfe einer Blacklist, die automatisch �ber Internetupdates aktualisiert wird. Eine Vorinstallation f�r alle Computer� war aber nie verpflichtend.

Sp�ter gab es einen Teilr�ckzieher insofern, dass nur noch f�r Schulen, Internetcafes und andere �ffentliche Einrichtungen die Installation des Programms vorgeschrieben wurde. Privatnutzer in China m�ssen dieses Programm nicht installieren.

Es kann nat�rlich durchaus sein, dass die Kampagne gegen ungesunde Inhalte versch�rft wird.

China hat, spontan wie immer und f�r Registrare sehr �berraschend, die Regeln f�r die Registrierung von .cn-Domains versch�rft. Seit dem 12. Dezember werden die Regeln umgesetzt. Demnach d�rfen nur noch registrierte Unternehmen oder zugelassene Organisationen .cn-Domains registrieren.

Was als Kampf gegen Spam und Pornographie und andere ungesunde Inhalte verkauft wird, schlie�t im Endeffekt erstmal alle Privatpersonen von der Registrierung von .cn-Domains aus. Wie sich die neue Praxis auf Domains auswirkt, die vor dem 12. Dezember registriert wurden, bleibt noch abzuwarten.
Hoffnungen, dass Zensurma�nahmen mit bestimmten Daten und Jubil�en zu tun haben ( Massaker am Platz des himmlischen Frieden 1989, 60 Jahre Gr�ndung der VR China, Olympia, ExPo in Shanghai) und danach wieder aufgehoben werden, haben sich in letzter Zeit immer wieder zerschlagen.

Es kann durchaus sein, dass die Regelung f�r .cn Domains nur ein weiterer Schritt der Regierung ist, Kontrolle �ber alle unliebsamen Inhalte (was politische Inhalte mit einschlie�t) zu erhalten bzw. diese f�r chinesische Internetuser unzug�nglich zu machen.
Allerdings ist es im Moment f�r Chinesische Unternehmen und Privatpersonen m�glich, auf internationale Domainendungen auszuweichen und sich somit der Kontrolle des f�r die Registrierung der chinesischen Domains zust�ndigen China Internet Network Information Center (CNNIC) zu entziehen.

Registrare wie godaddy planen z.B., f�r chinesische Nutzer alipay als Zahlungsmethode anzubieten und k�nnten somit von der neuen Regelung profitieren.

Es ist nat�rlich m�glich, dass die chinesischen Beh�rden auch dieses Schlupfloch in absehbarer Zeit schlie�en m�chten.
Derzeit gibt es ca. 13 Millionen registrierte .cn-Domains, was 80% der registrierte Webseiten in China ausmacht.

Allerdings sto�en die Ma�nahmen nicht �berall im Westen auf Ablehnung.

http://www.spamhaus.org/news.lasso?article=652 gratuliert der CNNIC ausdr�cklich zu dieser tollen Ma�nahme zur Spam- und Betrugsbek�mpfung:

“So as we extend our congratulations to CNNIC for this good first step in trying to reclaim the “.cn” ccTLD for the honest Chinese internet users, we stress that further steps do still need to be taken”

Jetzt hat es Facebook in China erwischt, derzeit ist die beliebte Social Community Plattform in China nicht zu erreichen. In letzter Zeit hatten viele Webseiten in China Probleme mit der Zensur, unter anderem Google, da Google anscheinend nach Angaben der Zensurbeh�rden Zugang zu unmoralischen Inhalten erlaubte.

Inzwischen ist es ja keine Neuigkeit mehr – google hat in China so seine Probleme, und ist gesperrt, nur teilweise gesperrt, nicht gesperrt… je nach Gutd�nken der Beh�rden. Baidu wird sich freuen, Microsoft mit ihrer neuen Suchmaschine ebenso, und Google, das sich ja laut ihrem Motto vorgenommen hat, nichts B�ses zu tun, wird nat�rlich den Forderungen der chinesischen Zensurbeh�rden nachkommen, alle “b�sen” Internetinhalte aus seinen Suchergebnissen herauszufiltern, um weiterhin einen Teil des Kuchens von ca. 300 Millionen Internetnutzern abzubekommen. B�se Internetinhalte sind in China:

  • Alle Webseiten, die au�erhalb Chinas gehostet werden … also bitte nicht mehr nach au�en verlinken
  • Alles was mit Tiananmen zu tun hat, es sei denn, es sind Urlaubsbilder
  • Demokratie, Tibet, klar, das muss auch raus
  • Pornographie

Hier gehts zur dazugeh�rigen Diskussion auf http://forum.chinaseite.de:

http://forum.chinaseite.de/ftopic8603.html

Es gibt viele offene Fragen und Missverst�ndnisse, was die ICP-Lizenz angeht, die man ben�tigt, um eine Webseite innerhalb Chinas zu betreiben. Deshalb hier einige Infos dazu.
Wer eine Internetseite in China betreiben m�chte, muss �ber eine ICP-Lizenz verf�gen (ICP = Internet Content Provider).
Diese Lizenz betrifft jedoch nur Seiten, die innerhalb Chinas gehostet werden.

Vorab zum rein formalen Vorgang:

Im Prinzip erh�lt man die ICP-Lizenz durch das Ministry of Industry and Information Technology (MIIT)
Vor dem Antrag muss man sich unter http://www.miibeian.gov.cn/ registrieren. Die Seite ist auf chinesisch, es gibt keine englische Version.

Die folgenden Infos werden beim Online-Antrag ben�tigt:

  • Name, Vorname des Webseitenbesitzer
  • Privatperson oder Unternehmen
  • Reisepass Nummer
  • Name des Investors (falls vorhanden)
  • Adresse
  • Operation Type (d.h. Gesch�ftlich oder privat)
  • Name und Daten der Kontaktperson (inkl. Nummer des Reisepasses)
  • Telefonnummern (gesch�ftlich, privat, Handy)
  • Email
  • Name der Webseite
  • Art der Webseite (z.B: Blog, Forum, Shop)
  • Art des Contents (Musik, Reisen �.)

Die Bearbeitung des Antrags kann ein paar Tage oder Wochen dauern, da der Antrag mit dem Web-Hosting-Provider abgeglichen wird.

Falls der Antrag abgewiesen wird, werden die Gr�nde genannt, d.h. man kann nach geforderten �nderungen noch einmal die Lizenz beantragen.
Es gibt oft Missverst�ndnisse, was diese ICP-Lizenz angeht, deshalb die wichtigsten, die mir immer begegnen.

  • Grunds�tzlich muss man nur eine Lizenz beantragen, wenn man innerhalb Chinas hostet. D.h. Ich kann eine chinesischsprachige Webseite auch im Ausland oder in Hong Kong hosten und ben�tige dann keine Lizenz. Es ist sogar so, dass ich ohne einen Webhoster innerhalb Chinas gar keine solche Lizenz beantragen kann, da man den Hoster beim Antrag angeben muss.
  • Selbst wenn ich eine solche Lizenz habe, kann meine Seite blockiert werden.
  • Falls ich innerhalb Chinas eine Webseite ohne Lizenz betreibe, kann sie jederzeit vom Netz genommen werden. Im Februar diesen Jahres hat China angefangen, die Regeln besser durchzusetzen und von den Webhostern in China verlangt, Seiten ohne ICP-Lizenz zu schlie�en. Davon waren besonders viele Blogger betroffen.
  • Als ausl�ndisches Unternehmen ohne Sitz in China kann ich zwar eine ICP-Lizenz beantragen, formal sogar ohne Kontaktperson in China. In der Praxis werden Antr�ge ohne lokalen Kontakt immer abgelehnt.
  • Des weiteren ist es v�llig egal, welche Domainendung meine Seite hat. Ich kann sogar eine cn-Domain au�erhalb Chinas registrieren und betreiben, ohne dass ich eine ICP-Lizenz ben�tige. Wichtig ist nur, wo die Seite gehostet wird.
  • Die Registrierung ist kostenlos, es kann aber sein, dass es Services gibt, die einen beim Antrag unterst�tzen und daf�r eine Geb�hr verlangen.

Die obigen Angaben gelten f�r nicht kommerzielle Webseiten. Die Frage ist, ob man als ausl�ndisches Unternehmen so eine Lizenz beantragen kann?

Welche Institutionen sind f�r den Internet Content in China verantwortlich?

  • General Administration of Press and Publication (GAPP)
  • Ministry of Public Security (MPS)
  • State Administration for Industry and Commerce (SAIC)

Grunds�tzlich kann man� als ausl�ndisches Unternehmen eine ICP-Lizenz f�r nicht kommerzielle Webseiten sehr einfach beantragen, es gen�gt die einfache Online-Registrierung und der Akt ist nur eine Formali�t.

Was als kommerziell und als nicht kommerziell gilt ist auch heute noch nicht einheitlich geregelt, es gibt zwar eine Definition, die ist aber ziemlich unklar formuliert. Im Laufe der Zeit wurde die Auslegung weniger streng. So gilt z.B. eine einfache Firmenwebseite als nicht kommerziell, die Erteilung einer ICP-Lizenz d�rfte in diesem Fall ohne viel Probleme m�glich sein.
Interessant ist, dass auch viele E-Commerce Aktivit�ten inzwischen als nicht kommerziell gelten, da immer mehr offline t�tige Unternehmen ihre Produkte online anbieten. Dies wird h�ufig durch die lokalen B�ros des Minstry of Industry and Information Technology (MII) unterschiedlich gehandhabt.

Ausl�ndische Investoren die in China Internet-Services anbieten m�chten, m�ssen sich aber immer noch durch einen Dschungel von Genehmigungen und Beschr�nkungen k�mpfen, der sehr schwer durschaubar ist. Es gibt aber viele M�glichkeiten, Online Services f�r den chinesischen Markt anzubieten und von HK oder Singapur aus zu hosten. Die Geschwindigkeit der Internetverbindung ist heutzutage auf jeden Fall kein Kriterium mehr, n�her an die chinesischen Nutzer zu ziehen, von China aus sind Webseiten in HK, Singapur oder auch den USA schnell erreichbar. Ich habe auch einige Start-ups erlebt, die zuerst im Ausland ihren Serverstandort hatten und erst sp�ter nach China umgezogen sind und alle Lizenzen beantragt haben. Auch wenn es verboten ist, leihen chinesische Unternehmen ihre ICP-Lizenz immer noch an ausl�ndischen Unternehmen aus.

Also zumindest letztes Jahr hat man das hier gebraucht, um ein F-Visum (Business Visum) f�r China zu erhalten:

  • Flugticket (Hin- und R�ckflug)
  • Hotelreservierung in China f�r den kompletten Aufenthalt
  • Einladungsschreiben
  • Antragsformular mit Photos (wieviel wei� ich nicht mehr)

Das Einladungsschreiben wird von der Firma organisiert, mit der man Gesch�fte macht. Die schreibt das Einladungsschreiben nicht selbst sondern beantragt es z.B. f�r Peking hier:

Beijing Municipal Bureau of Commerce
Service Hall on the first floor, Counter 11,
190 Chaoyangmennei Daijie, Dongcheng District, Beijng 100010
Telefon: 010-6522 1696, 010-6523 6688 Extension. 2165

http://eservice.beijing.gov.cn/

Bzw. die englische Version: http://www.ebeijing.gov.cn/default.htm

Hier gibts die genauen Infos auf englisch: http://www.ebeijing.gov.cn/visa/Fvisa/t982146.htm

Also, weil ich mit der Praktikantin noch einen netten Chat hatte, noch einen Kommentar zu Visaangelegenheiten.

Ihr Chef hatte Probleme f�r seine ausl�ndischen Angestellten die Arbeitserlaubnis und die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Angeblich sei seine Firma zu klein (die Gr��e wird durch das Kapital der Wholly Foreign Owned Enterprise definiert) und d�rfe deshalb nur f�r einen Ausl�nder anstellen. Das stimmt so nicht. Soviel ich wei� ist die Regel ungef�hr so:

Wenn das WFOE ein Investment Capital von weniger als 3 Millionen USD hat, kann nur der offizielle Repr�sentant der Firma eine Arbeitserlaubnis beantragen OHNE CHINA ZU VERLASSEN. Als ich mein Unternehmen in China gegr�ndet habe, konnte ich als einziger alle Formali�ten erledigen, ohne China zu verlassen. Alle anderen ausl�ndischen Angestellten mussten China verlassen, um das Z-Visum zu erhalten, d.h.

Folgende Unterlagen werden ben�tigt

1. Kopie des Reisepass

2. Lebenslauf

3. Registration Form of Temporary Residence (sobald man in China angkommen ist, erh�lt man diese nach der Registrierung bei der Polizei)

4. Abschlusszeugnis der Universit�t

5. Arbeitsvertrag

6. Business License and Organization Code License des Arbeitgebers

7. Gesundheitszeugnis (kann man in China oder im Ausland machen lassen) Link: Beijing International Trvel Healthcare center (Chinesisch)

8. F�r den legal represantative der Firma noch die folgenden Unterlagen:

a)� Copy of Company’s Articles of Association

b) Company shareholder list

Nun zum Ablauf:

1)� Erstmal alle Dokumente zusammenklauben

2) Antrag auf Arbeitserlaubnis (normalerweise vom Ausland aus). Das macht der Arbeitgeber. Die Bearbeitungszeit dauert ein paar Wochen.

3) Mit der Arbeitserlaubnis und dem Einladungsschreiben der Firma das Z-Visum an der chinesischen Botschaft des Heimatstaates beantragen. D.h. als Nicht-Chef muss man China verlassen. Das Verlassen Chinas war fr�her nicht unbedingt n�tig, die Regeln wurden aber nach und nach versch�rft. Inzwischen muss man das Z-Visum im Heimatstaat beantragen, ein kurzer Ausflug nach HK reicht nicht mehr. Das Z-Visum ist f�r einen Monat g�ltig.

4) Gesundheitszeugnis. Dies kann in China oder im Heimatstaat gemacht werden.

4) Nach der R�ckkehr nach China muss die Alien Employment Permit beantragt werden. Das ist ein br�unliches Buch, das man nach ca. 1 Woche erh�lt.

5) Nachdem man die� Alien Employment Permit erhalten hat, beantragt man die Residence Permit f�r den Angstellten

Bei Fragen: Bitte nicht an mich wenden, sondern im Forum auf http://forum.chinaseite.de nachfragen.

Nachdem die Visaregelungen nach den Olympischen Spielen wieder gelockert worden waren, werden sie jetzt laut einem Bericht der South China Morning Post vom 29. April im Vorfeld der 60-Jahr-Feierlichkeiten zur Gr�ndung der VR China wohl wieder versch�rft. Es trifft wieder die Business-Visa: Alle F-Visa, die ab dem 15. April genehmigt wurden, werden am 15. September ablaufen. Wie immer hatte die Sprecherin des Au�enministeriums keine Ahnung von den neuen Regelungen.

Dies war auch die Sprachregelung vor der Olympiade. Es g�be keine neuen Regelungen, nur bestehende Regelungen w�rden strikter umgesetzt. Genervt haben die Regelungen schon damals. Bin gespannt, wie schnell die lokalen Visaagenturen wieder Umwegen finden, bzw. wieviele Expats China w�hrend der Feierlichkeiten wieder verlassen m�ssen.

Inzwischen gibt es weitere nervige Details was die Einreise nach China angeht.

F�r Touristen sind neben den bisher �blichen Unterlagen f�r den Visumsantrag dazugekommen:

  • Flugticket
  • Buchungsbest�tigung des Hotels (muss tats�chlich vom chinesischen Hotel kommen) bzw. bei Gruppenreisen eine Best�tigung des Reiseveranstalters
  • entgegen bisherigen Bef�rchtungen sind private Besuche von Verwandten weiterhin m�glich. Allerdings ben�tigt man dann auch wieder einige zus�tzliche Papiere von der Person, die man besuchen m�chte (anscheinend eine Reisepasskopie und einen Nachweis �ber den rechtlichen Aufenthaltstatus in China – wohl eine Kopie des Visums bzw. der Aufenthaltsgenehmigung der Person, die man besuchen m�chte). Wie das in der Praxis abl�uft kann ich im Moment nicht sagen. Anscheinend ist eine Einladung von Freunden anscheinend nicht mehr m�glich.
  • Des weiteren muss man beachten, dass wegen des Mehraufwands die Geb�hren der Visaservices f�r China gestiegen sind

In letzter Zeit werde ich relativ oft wegen Visafragen angerufen. Dabei bieten wir keinen Visaservice an und ich gebe telefonisch besser auch keine Auskunft mehr �ber Visafragen, wer wei�, was sich noch kurzfristig �ndert.

Aber klar, nat�rlich dienen all die Ma�nahmen nur zu unserer Sicherheit. Und die neuesten Regelungen werden auch nur deshalb nicht rechtzeitig kommuniziert um m�gliche Terroristen zu verwirren.

Nach dem Desaster um die schlecht kommunizierten �nderungen der Visarelegungen f�r China (okay, wer erwartet von einem autorit�ren Regime schon Transparenz) und die daraus entstandenen Probleme f�r viele Unternehmer, Praktikanten und Touristen in China hat ein Bekannter ein neues pers�nliches Olympia-Motto.

Das Original-Motto hei�t “One World – One Dream” – ” ????? ?????. ”

Das neue Motto k�nnte lauten ” Two Worlds – One Nightmare “�� ????????”

Keine Ahnung, ob das Motto von ihm stammt, die �nderung ist aber wirklich eine �berlegung wert.

« Previous PageNext Page »