Erlebnisse in China


F�r das Online Seminar ” Der Arbeitsmarkt in China f�r Studierende und Absolventen” hatten sich 47 Teilnehmer angemeldet, immerhin 26 haben an diesem sonnigen Samstag Nachmittag teilgenommen.

Hier das Ergebnis der Umfrage �ber die Vertragsart beim Berufseinstieg in China.

Umfrage zu den Gehaltsvorstellungen der Teilnehmer des Webinars:

Anteil - Verträge in ChinaDas Webinar richtete sich vor allem an Studierende und Berufseinsteiger, interessant ist, dass ein gro�er Teil mit einem lokalen Arbeitsvertrag in China den Berufseinstieg angehen w�rde. Letztes Jahr hat Sinojobs eine Umfrage der gleichen Art gemacht, allerdings richtete diese sich nicht nur an Berufseinsteiger. Da lag der Anteil der Arbeitnehmer, die f�r einen lokalen Vertrag + Ausl�nderzuschlag arbeiten w�rden, bei 44%.

…aber trotzdem, da ich in den letzten Tagen mehrere Anfragen erhalten habe:

Es scheint tats�chlich so zu sein, als ob China f�r Tibet derzeit keine Einreiseerlaubnis erteilt.� Das ist keineswegs eine Seltenheit. Nach den Protesten 2008 wurde Tibet gesperrt.

Wer nach Tibet reisen m�chte, ben�tigt grunds�tzlich eine Einreisegenehmigung, das Visum, das man f�r die VR China bekommt, gen�gt hierf�r nicht.

Die Einreiseregelungen werden auch des �fteren mal sehr kurzfristig ge�ndert. Wer nach Tibet reisen m�chte, sollte sich also vorher gut informieren und sich nicht �ber kurzfristige �nderungen wundern.

Bei meinem Tibetbesuch im Jahr 2000 erfuhren wir zum Beispiel erst in Chengdu (Stadt in Sichuan, die oft als Sprungbrett nach Tibet verwendet wird) von einer �nderung der Einreiseregelung, obwohl wir nur 5 Tage vorher bei einem chinesischen Reiseb�ro alles gebucht hatten (das angeblich ebenso �berrascht wurde). Anstatt 1200 yuan und einer “pro-Forma”-Reisegruppe zur Einreise, wurde dann tats�chlich verlangt, dass wir eine Reisegruppe f�r 3 Tage buchen sollten.

Viele Ausl�nder legen sich chinesische Namen zu, wenn sie mit China zu tun haben, manche mehr oder weniger gelungen. Ich habe im Laufe der Zeit mehrere chinesische Namen erhalten – bewusst und unbewusst.� Mein erster war irgendwie zu philosophisch , ???.(Jin Xifa) und wurde mir vom Wohnheimleiter w�hrend meines Auslandsstudiums gegeben.

Der n�chste Name war dann ?? (kleines Gold oder vielleicht eher “Kleiner Kim”). Den erhielt ich w�hrend meiner Arbeit an der Uni. Ich fand erst im Laufe der Zeit heraus, dass mit Xiao Jin ich gemeint war, als mehr und mehr Chinesen im B�ro anriefen und nach diesem omin�sen Xiao Jin fragten.

Name Nr. 3 war dann ??? ?Jin Zhiqiang?, mit dem die meisten Chinesen aus meinem Bekanntenkreis zufrienden waren.

Jetzt kam im Rahmen einer Firmenregistrierung Name Nr 4. zustande??? ????Hintergrund des neuen Namens ist anscheinend eine (neue?) Vorschrift, dass der Legal Representative bei einer Firmenregistrierung einen chinesischen Namen haben muss, dessen Aussprache mit dem westlichen Namen �bereinstimmen muss (die war neu f�r mich).

Heute habe ich mal ein paar Stellenb�rsen f�r China angeschaut, die popul�rste d�rfte ja zhaopin.com sein, die gibt es auf chinesisch und (teilweise) auf englisch.

Wer sich dort bewerben m�chte, wird unter anderem aufgefordert, seine Parteizugeh�rigkeit anzugeben. Da ich den ein oder anderen jungen, ehrgeizigen Chinesen kenne, der unbedingt in die Kommunistische Partei eintreten m�chte (bei zumindest einer Bekannten wurde der Antrag abgelehnt), gehe ich mal davon aus, dass dies in China stark karrieref�rdernd ist.

Das erinnert mich z.B.

  • an den Bewerber vor einigen Jahren aus S�dafrika, der ganz oben in der Bewerbung seine gute Gesundheit und sein tadellosen polizeiliches F�hrungszeugnis betont hat
  • an die chinesische� Bewerberin, die w�hrend des Vorstellungsgespr�chs einen Anruf von ihrem Chef erhalten und ihm gesagt hat, sie sei krank
  • an eine Bewerberin aus den USA, die geh�rt hatte, in Deutschland w�rden ehrenamtliche T�tigkeiten von Chefs nicht gerne gesehen und deshalb ihre ganzen ehrenamtlichen T�tigkeiten, die dort f�r manche Stipendien quasi obligatorisch sind, bei der Bewerbung weggelassen hat
  • an den Lebenslauf, in dem ich per google-Suche sogar noch erkennen konnte, woher der Bewerber die Textbausteine hatte
  • an die chinesische Bewerberin, die sagte, sie m�ge zwar nicht alle Ausl�nder, aber Deutsche f�nde sie ok
  • ach so.. die Partei.. da war mal was im “Company Law of the People�s Republic of China” (fr�here Beitrag)

Aus einem Telefongespr�ch von vor ein paar Wochen, musste gerade daran denken:

Ich: “Ich habe das Problem bereits mit Herrn Xie diskutiert, er ist meiner Meinung.”

Er: “Aha, den Herrn muss ich mir mal n�her anschauen.”

Ich (etwas iritiert, da dieser Herr Xie bei ihm arbeitet): “Ja, das sollten sie vielleicht.”

Minuten sp�ter:

Er: ” Ki scheint ja dergleichen Meinung zu sein, vielleicht stimmts ja doch. Sie kennen ihn ja schon.”

Ich (keine Ahnung habend, wer dieser Ki ist):”Kann sein, dass ich ihm schon begegnet bin.”

Noch ein paar Minuten sp�ter stellten wir fest, das Herr Xie und dieser Ki die gleiche Person sind.� Anscheined wurde sein Name (Xie) ein Jahr lang in der Firma falsch ausgesprochen, n�mlich (Ki, auch ohne das e) und dar�ber hinaus haben alle seinen Nachnamen zum Vornamen gemacht. Er hat aber nie jemandem Bescheid gesagt, weil er dachte, sein Vorname sei sowieso zu schwierig f�r uns Deutsche und hat aus dem gleichen Grund auch nicht die Aussprache seines Nachnamens korrigiert.

Die komischste Geschichte, was Job-Hopping in China angeht:

Es ist immer wieder lustig, wenn man in ausl�ndischen Firmen in China sowohl mit dem ausl�ndischen Chef als auch mit den chinesischen Mitarbeitern Kontakt hat.

Ein Mitarbeiter verl��t das Unternehmen. Der Chef jammert �ber die chinesische “Job-hopping”-Mentali�t, Gehalt sei alles, blablabla. Der Mitarbeiter habe die Firma von einem Tag auf den anderen verlassen, den Arbeitsvertrag gebrochen (d.h. K�ndigungsfrist nicht eingehalten) und nicht einmal die Bonuszahlung verlangt, die 2 Wochen sp�ter noch f�llig war.

Das machte mich doch etwas stutzig. Die Erkl�rung des Mitarbeiters: Der Chef habe seine ausl�ndischen Kollegen besser behandelt als die chinesischen und sei ein Rassist. Ich habe etwas nachgehakt. Konkreter Vorwurf, der das Fass zum �berlaufen gebracht habe:� Pl�tzlich habe es unterschiedliche Toiletten f�r Chinesen und Ausl�nder gegeben, die chinesischen Mitarbeiter h�tten keinen Zutritt zur “guten” Toilette mehr (es gab zwei auf dem Stockwerk).

Ich habe den Chef gefragt, dessen Erkl�rung: Keiner habe mehr Zugang zur “guten” Toilette, wie sie von allen scherzhaft schon beim Einzug in das B�rogeb�ude genannt worden war, sie sei jetzt eben zugeschlossen, keine Ahnung warum, er habe nicht dar�ber nachgedacht, er und zumindest die anderen ausl�ndischen Mitarbeiter gingen jetzt eben ein Stockwerk h�her.

Der Hauptunterschied zwischen den Toiletten: Die “gute” war westlicher Stil zum Hinsetzen, die weniger sch�ne, die von allem gemieden wurde, war eine Hocktoilette.

Naja, h�tten sie doch nur mal miteinander geredet. Aber es gibt eben einige Themen, die gemieden werden, der Mitarbeiter ist eben ohne ein Wort zum Chef verschwunden.

Wenn man mich fragt, wie kompliziert es ist, in China eine Firma zu registrierten, sage ich scherzhaft immer: In Deutschland hat es 30 Minuten gedauert, in China 3 Monate. Der Vergleich hinkt nat�rlich, weil ich in Deutschland mit der GbR eine sehr unkomplizierte Rechtsform gew�hlt habe. Die Registrierung einer GmBH ist in Deutschland auch aufw�ndiger. Egal.

Ich habe mir heute noch einmal den aktuellen Stand angesehen, was man ben�tigt, wenn man eine Wholly Foreign Owned Enterprise in Peking registriert. Dann habe ich mir die Liste angeschaut. Was bekommt man eigentlich an Dokumenten von den B�rokraten zur�ck?

Wenn man das vergleicht, was die Anzahl der Dokumente bzw. Stempel angeht, nicht mal unbedingt ein Verlustgesch�ft.

Also, die folgenden Dokumente muss man vorbereiten:

  1. Name Reservation Form
  2. Application Letter
  3. Articles of Assoctiation
  4. List of Directors /Shareholders
  5. Office Lease Agreement (ok, da braucht man auch einige Dokumente, die der Vermieter vorbereiten muss, ich z�hls mal als eines)
  6. Notarized Certificate of Incorporation bzw. Handelsregisterauszug
  7. Passport of WFOE Direcor(s)
  8. Bank Reference Letter
  9. Application Form
  10. Power of Attorney (d.h. Vollmacht f�r den Rechtsanwalt)
  11. Resume of Legal Representative / Chairman of the Board
  12. Letter of Appointment for legal help f�r den Anwalt
  13. Inventarliste (manchmal)
  14. Kontaktdaten des Supervisors der WFOE (Name, Vorname, ID, Adresse)

Das habe ich zur�ckbekommen bzw. diese Dokumente und Stempel musste ich dann in meinem Safe aufbewaren oder an die Wand h�ngen.

  1. 1 Orginal:� ????????������ Corporate Business License der PRCh
  2. 2 Kopien:� ????????������ Corporate Business License der PRCh
  3. 1 Original: ????����������������������� Certificate of approval
  4. 2 Kopien: ????������������������������ Certificate of approval
  5. 1 Original: ????????������ Organization Code Certificate
  6. 1 Kopie:????????����������� Organization Code Certificate
  7. 1 Original: ????? � � � � � � � � � Tax Registration Certificate
  8. 1� Kopie ?????����������������������� Tax Registration Certificate
  9. 1 Original ?????������������������� Approval documents for foreign exchange
  10. 1 Original: ?????������������������ Statistics Registration Certificate
  11. 1 Original: ?????������������������ Statistics Registration Certificate
  12. 1 Original: ?????????� Zertificate of registration of the foreign-invested enterprise
  13. ??� � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 1 Stempel
  14. ???������������������������������������������������ noch ein Stempel
  15. ??? � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � noch ein Stempel
  16. ??? � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � noch ein Stempel

knappes Ergebnis: 16 : 14 f�r die B�rokraten. Der Aufwand lohnt sich also.

Auf www.chinaseite.de gibt es in den n�chsten Tagen nach mehreren Anfragen auch mal einen praxisnahen Bericht aus eigener Erfahrung. Was muss man beachten, was bedeuten die vielen Stempel und Zertifikate eigentlich, was kann schiefgehen?

Wenn mich also jemand noch einmal bittet, einen Business Plan f�r China zu zu pr�fen oder zu schreiben, werde ich dieses Ergebnis auch mit einflie�en lassen.

Also, weil ich mit der Praktikantin noch einen netten Chat hatte, noch einen Kommentar zu Visaangelegenheiten.

Ihr Chef hatte Probleme f�r seine ausl�ndischen Angestellten die Arbeitserlaubnis und die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Angeblich sei seine Firma zu klein (die Gr��e wird durch das Kapital der Wholly Foreign Owned Enterprise definiert) und d�rfe deshalb nur f�r einen Ausl�nder anstellen. Das stimmt so nicht. Soviel ich wei� ist die Regel ungef�hr so:

Wenn das WFOE ein Investment Capital von weniger als 3 Millionen USD hat, kann nur der offizielle Repr�sentant der Firma eine Arbeitserlaubnis beantragen OHNE CHINA ZU VERLASSEN. Als ich mein Unternehmen in China gegr�ndet habe, konnte ich als einziger alle Formali�ten erledigen, ohne China zu verlassen. Alle anderen ausl�ndischen Angestellten mussten China verlassen, um das Z-Visum zu erhalten, d.h.

Folgende Unterlagen werden ben�tigt

1. Kopie des Reisepass

2. Lebenslauf

3. Registration Form of Temporary Residence (sobald man in China angkommen ist, erh�lt man diese nach der Registrierung bei der Polizei)

4. Abschlusszeugnis der Universit�t

5. Arbeitsvertrag

6. Business License and Organization Code License des Arbeitgebers

7. Gesundheitszeugnis (kann man in China oder im Ausland machen lassen) Link: Beijing International Trvel Healthcare center (Chinesisch)

8. F�r den legal represantative der Firma noch die folgenden Unterlagen:

a)� Copy of Company’s Articles of Association

b) Company shareholder list

Nun zum Ablauf:

1)� Erstmal alle Dokumente zusammenklauben

2) Antrag auf Arbeitserlaubnis (normalerweise vom Ausland aus). Das macht der Arbeitgeber. Die Bearbeitungszeit dauert ein paar Wochen.

3) Mit der Arbeitserlaubnis und dem Einladungsschreiben der Firma das Z-Visum an der chinesischen Botschaft des Heimatstaates beantragen. D.h. als Nicht-Chef muss man China verlassen. Das Verlassen Chinas war fr�her nicht unbedingt n�tig, die Regeln wurden aber nach und nach versch�rft. Inzwischen muss man das Z-Visum im Heimatstaat beantragen, ein kurzer Ausflug nach HK reicht nicht mehr. Das Z-Visum ist f�r einen Monat g�ltig.

4) Gesundheitszeugnis. Dies kann in China oder im Heimatstaat gemacht werden.

4) Nach der R�ckkehr nach China muss die Alien Employment Permit beantragt werden. Das ist ein br�unliches Buch, das man nach ca. 1 Woche erh�lt.

5) Nachdem man die� Alien Employment Permit erhalten hat, beantragt man die Residence Permit f�r den Angstellten

Bei Fragen: Bitte nicht an mich wenden, sondern im Forum auf http://forum.chinaseite.de nachfragen.

Auch wieder lustig. Eine ehemalige Studienkollegin von mir macht ein Praktikum, kombiniert mit Sprachkurs in China und hat mir heute morgen aufgeregt von einer “Razzia” in ihrem B�ro durch Polizeibeamte erz�hlt. Eben kam die Entwarnung: Es waren nur ein paar Beamte, die alle Visa bzw. die Aufenthaltserlaubnis der� ausl�ndischen Angestellten der Firma �berpr�ft haben. Den Chef haben sie nur zum Mittagessen mitgenommen, also einfach ein bischen Pflege der “guanxi” durch den Chef.

Es lohnt sich immer, die guten Beziehungen zu Beh�rden zu pflegen. Bei meiner Firma in Peking hat das meine Buchhalterin gemacht. Ihr Mann hatte ein relativ gro�es Unternehmen im selben Business District wie ich, deshalb war sie z.B. im Local Tax Bureau schon gut bekannt und musste auch selten anstehen.

P.S. Ich chatte heute eindeutig zu viel.

Ich habe heute morgen mit einem Jungunternehmer in China gechatet, mit dem ich eventuell eine Kooperation eingehen m�chte. Er hat ein kleines IT-Unternehmen in Shanghai, 10 Mitarbeiter und beklagt sich �ber die Mitarbeiterfluktuation. Kaum eingearbeitet verlassen ihn seine Programmierer wieder. Dies gesch�he sogar h�ufig von einem Tag auf den anderen, ohne Vorwarnung, meistens am Tag nach der Gehaltszahlung.� Das Stichwort Job-Hopping f�llt irgendwie ziemlich oft, wenn ich mit ausl�ndischen Unternehmern in China rede. Erstaunlicherweise h�lt sich dabei das Vorurteil, dass chinesische Mitarbeiter eher bereit seien, f�r einen geringf�gig h�heren Lohn das Unternehmen zu wechseln. Dieses Vorurteil h�lt sich wohl deswegen so gut, weil sich ein chinesischer Mitarbeiter, wenn er erstmal unzufrieden ist, logischerweise nach einer besser bezahlten Stelle sucht. Ergo: Das Gehalt machts.

Dies mag durchaus der Fall sein bei Uni-Absolventen, die nach ihrem Abschluss oft f�r eine begrenzte Zeit bereit sind, f�r einen Lohn von 2000 RMB zu arbeiten, um die Zeit bis zum richtigen Job zu �berbr�cken und trotzdem erste Arbeitserfahrung zu sammeln. Ansonsten ist das Gehalt nicht das Hauptkriterium bei einem Jobwechsel, vor allem dann nicht, wenn das Arbeitsklima ok ist, das Gehalt im Verh�ltnis zur Qualifikation des Arbeitnehmers steht und marktgerecht ist. Bei dumping-L�hnen muss man sich als Chef �ber K�ndigungen nicht beschweren.

Vor allem kleine, wenig renommierte Unternehmen klagen �ber dieses job-hopping, wobei �bersehen wird, dass die Unzufriedenheit der Mitarbeiter viele Gr�nde haben kann. Kaum ein Mitarbeiter wird seinen Job k�ndigen, mit dem er zufrieden ist, nur weil er woanders etwas mehr verdient.

Meiner Erfahrung nach g�be es f�r den Unternehmer viele M�glichkeiten, seine Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden, und erstaunlicherweise muss man hier oft bei den Basics anfangen. Bei unserem kleinen Chat fiel gleich das Stichwort Arbeitsvertrag.

Schon der Arbeitsvertrag bietet dem Unternehmen M�glichkeiten, zumindest das K�ndigen von einem Tag auf den anderen zu verhindern. Erstmal muss man einen Arbeitsvertrag haben. Mich haut es immer wieder von den Socken, wenn ich sehe, dass vor allem bei kleinen Unternehmen nach dem Vorstellungsgespr�ch erstmal eine Probezeit vereinbart wird, es gibt einen vorl�ufigen Arbeitsvertrag auf englisch, der ausl�ndische Chef macht sich aber nicht die M�he, einen chinesischen Arbeitsvertrag vorzulegen, der den rechtlichen Bestimmungen entspricht. Wenn das Gehalt niedrig ist und auch sonst in dem Unternehmen das Arbeitsklima nicht gut ist, wird der Arbeitnehmer auch nicht auf einen Arbeitsvertrag bestehen und ist bei der n�chsten Gelegenheit weg. Au�erdem schafft ein Arbeitsvertrag, der den rechtlichen Bestimmungen entspricht Vertrauen bei neuen Mitarbeitern.

In dem Arbeitsvertrag kann dann durchaus vereinbart werden, dass das Gehalt am 1. des Monats und z.B. eine Pr�mie am 10. des Monats gezahlt wird. So l��t sich zumindest verhindern, dass der Arbeitnehmer von einem Tag auf den anderen k�ndigt. Er wird in den meisten F�llen zumindest die K�ndigungsfrist einhalten. Der Fall einer Buchhalterin, die mitsamt den Unterlagen f�r die j�hrliche Bilanzpr�fung verschwunden ist (siehe ein fr�herer Beitrag im Blog) zeigt auch, dass man zumindest wissen sollte, wo der Arbeitnehmer wohnt.

F�r chinesische Mitarbeiter gibt es viele Gr�nde, auch f�r kleine ausl�ndische Unternehmen zu arbeiten. Erstmal k�nnen sie etwas f�r f�r ihre Englischkenntnisse tun. Sie k�nnen viel �ber die Arbeitsweise in ausl�ndischen Unternehmen lernen, es ist auf jeden Fall eine Bereicherung f�r ihren Lebenslauf. Man sollte den Mitarbeitern trotz Deadlines, die eingehalten werden m�ssen, genug Zeit f�r Weiterbildung geben bzw. ihnen auch mal bewusst Aufgaben stellen, die komplett neu f�r sie sind. Klar ist aber: Mit der Qualifikation muss auch das Gehalt steigen. Nach Fortbildungen kann man durchaus den Mitarbeiter verpflichten, eine bestimmte Zeit f�r das Unternehmen zu arbeiten und andernfalls die Kosten f�r die Fortbildung zur�ckverlangen (Training Agreement).

Viele ausl�ndische Unternehmen �bersehen einen wichtigen Punkt: flie�ende Englischkenntnisse sind eine wichtige Zusatzqualifikation bei chinesischen Mitarbeitern. Ein Chinese, der Englisch kann, wird mehr verdienen. Englischkenntnisse k�nnen manchmal ein 2-3faches Gehalt rechtfertigen, m�ssen also auch entsprechend verg�tet werden.

Eine wichtige Rolle spielt der Chef. Er muss sich mit der chinesischen Kultur auskennen, muss konsequent in seiner Mitarbeiterf�hrung sein, aber auch auf die chinesischen Mitarbeiter eingehen. Er muss versuchen, ein gutes pers�nliches Verh�ltnis zu den Mitarbeitern aufzubauen. Wichtig ist auch, dass er ausl�ndische und chinesische Mitarbeiter gleich behandelt. Klingt selbstverst�ndlich, ist es aber nicht.

Bei der Auswahl der Mitarbeiter sollte man sowieso schon darauf achten, wie oft der Neue vorher das Unternehmen gewechselt hat. Mein bester Mitarbeiter war einer, der nach 7 Jahren das erste mal das Unternehmen wechselte, da ihm sein Chef versprochen hatte, ihn nach 5 Jahren am Unternehmen zu beteiligen, dieses Versprechen aber nicht eingehalten hat. Wenn ein Mitarbeiter 10 verschiedene Unternehmen in 5 Jahren in seinem Lebenslauf hat, sollten schon die Alarmglocken klingeln.

Hier einige Beispiele aus meiner Praxis:

  • Der neue Chef beschwert sich, dass seine chinesischen Mitarbeiter sich weigern, gemeinsam mit den Ausl�ndern Mittagessen zu gehen. Wer bezahlt das Essen? Jeder f�r sich selbst. Er kam gar nicht auf die Idee, dass den chinesischen Mitarbeitern das t�gliche Mittagessen im Restaurant schlicht zu teuer war.
    Der Chef beschwert sich �ber die pl�tzliche K�ndigung eines sehr qualifizierten Programmiers, der auch gut bezahlt wurde. Ich fand sp�ter heraus, dass sich dieser einfach zu schade daf�r war, 150 simple HTML-templates f�r ein Projekt zu erstellen. Dies w�re die Aufgabe eines Junior-Programmiers ohne Berufserfahrung gewesen.
  • Der Chef gibt seinen weiblichen Angestellten am 8. Mai (Women’s Day) nicht frei und k�mmert sich auch sonst nicht um typische chinesische Feiertage. Der franz�sische Chef gibt z.B. seinen franz�sischen Angestellten am franz�sischen Nationalfeiertag frei, k�mmert sich aber nicht um die landesspezifischen Feiertage seiner anderen internationalen Mitarbeiter. Am besten ist, es, sich einfach an den chinesischen zu orientieren (eigentlich selbstverst�ndlich).
  • Die Firma hat Arbeitsvertr�ge, die nicht den rechtlichen Bestimmungen entsprechen. Der Chef will einen Mitarbeiter entlassen, der ihm dann aber mit einer Anzeige beim Labour Bureau droht im Fall einer Entlassung.
  • Ein lustiges Beispiel von fragw�rdiger Mitarbeiterf�hrung in einem fr�heren Beitrag von mir im Blog: Die Welt ist klein
  • pl�tzliche �nderung in der Mitarbeiterf�hrung ohne Ank�ndigung. Der Chef f�ngt pl�tzlich an, einige Mitarbeiter sch�rfer zu kontrollieren, obwohl er vorher sehr lax war (z.B. er f�hrt neue Sicherheitsma�nahmen im Unternehmen ein). Das muss man dann immer sehr sensibel begr�nden, vor allem wenn dies Eingriffe in die t�gliche Arbeitsroutine bedeutet. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass den Mitarbeitern pl�tzlich misstraut wird.
    Die Liste liese sich wahrscheinlich noch ewig fortsetzen, aber klar ist: Gehalt ist nicht alles. Wenn die Mitarbeiterfluktuation zu hoch ist, sollte sich der Chef �ber das Klima im Unternehmen und seine Mitarbeiterf�hrung Gedanken machen.

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