Human Resource


F�r das Online Seminar ” Der Arbeitsmarkt in China f�r Studierende und Absolventen” hatten sich 47 Teilnehmer angemeldet, immerhin 26 haben an diesem sonnigen Samstag Nachmittag teilgenommen.

Hier das Ergebnis der Umfrage �ber die Vertragsart beim Berufseinstieg in China.

Umfrage zu den Gehaltsvorstellungen der Teilnehmer des Webinars:

Anteil - Verträge in ChinaDas Webinar richtete sich vor allem an Studierende und Berufseinsteiger, interessant ist, dass ein gro�er Teil mit einem lokalen Arbeitsvertrag in China den Berufseinstieg angehen w�rde. Letztes Jahr hat Sinojobs eine Umfrage der gleichen Art gemacht, allerdings richtete diese sich nicht nur an Berufseinsteiger. Da lag der Anteil der Arbeitnehmer, die f�r einen lokalen Vertrag + Ausl�nderzuschlag arbeiten w�rden, bei 44%.

Am 10. September veranstaltet Chinaseite.de ein Online Seminar zum Thema “Arbeitsmarkt in China f�r Studierende und Absolventen”.

Datum: 10. September 2011

Uhrzeit: 14.00 Uhr

Anmeldung und n�here Informationen gibt es unter

http://www.chinaseite.de/china-service/china-service-unternehmen/events-von-chinaseite.html

Es gibt Tipps zur Stellen,- und Praktikasuche in China, Infos zu Gehaltsverhandlungen, Vertragsarten, Organisation des Umzugs nach China usw.

Der letzte Teil der Artikelserie “Arbeitsmarkt f�r Absolventen”, den ich im Rahmen meines Vortrags an der TU M�nchen verfasst habe, ist online. Es geht allgemein um den Arbeitsmarkt nach der Krise, Tips und Tricks, um offene Stellen zu finden, Bewerbungsverfahren in China und die Gehaltsverhandlungen.

Der Artikel beruht nat�rlich auf meinen eigenen Erfahrungen (sowohl aus Arbeitnehmer als auch Unternehmersicht).

Die komischste Geschichte, was Job-Hopping in China angeht:

Es ist immer wieder lustig, wenn man in ausl�ndischen Firmen in China sowohl mit dem ausl�ndischen Chef als auch mit den chinesischen Mitarbeitern Kontakt hat.

Ein Mitarbeiter verl��t das Unternehmen. Der Chef jammert �ber die chinesische “Job-hopping”-Mentali�t, Gehalt sei alles, blablabla. Der Mitarbeiter habe die Firma von einem Tag auf den anderen verlassen, den Arbeitsvertrag gebrochen (d.h. K�ndigungsfrist nicht eingehalten) und nicht einmal die Bonuszahlung verlangt, die 2 Wochen sp�ter noch f�llig war.

Das machte mich doch etwas stutzig. Die Erkl�rung des Mitarbeiters: Der Chef habe seine ausl�ndischen Kollegen besser behandelt als die chinesischen und sei ein Rassist. Ich habe etwas nachgehakt. Konkreter Vorwurf, der das Fass zum �berlaufen gebracht habe:� Pl�tzlich habe es unterschiedliche Toiletten f�r Chinesen und Ausl�nder gegeben, die chinesischen Mitarbeiter h�tten keinen Zutritt zur “guten” Toilette mehr (es gab zwei auf dem Stockwerk).

Ich habe den Chef gefragt, dessen Erkl�rung: Keiner habe mehr Zugang zur “guten” Toilette, wie sie von allen scherzhaft schon beim Einzug in das B�rogeb�ude genannt worden war, sie sei jetzt eben zugeschlossen, keine Ahnung warum, er habe nicht dar�ber nachgedacht, er und zumindest die anderen ausl�ndischen Mitarbeiter gingen jetzt eben ein Stockwerk h�her.

Der Hauptunterschied zwischen den Toiletten: Die “gute” war westlicher Stil zum Hinsetzen, die weniger sch�ne, die von allem gemieden wurde, war eine Hocktoilette.

Naja, h�tten sie doch nur mal miteinander geredet. Aber es gibt eben einige Themen, die gemieden werden, der Mitarbeiter ist eben ohne ein Wort zum Chef verschwunden.

Also, weil ich mit der Praktikantin noch einen netten Chat hatte, noch einen Kommentar zu Visaangelegenheiten.

Ihr Chef hatte Probleme f�r seine ausl�ndischen Angestellten die Arbeitserlaubnis und die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Angeblich sei seine Firma zu klein (die Gr��e wird durch das Kapital der Wholly Foreign Owned Enterprise definiert) und d�rfe deshalb nur f�r einen Ausl�nder anstellen. Das stimmt so nicht. Soviel ich wei� ist die Regel ungef�hr so:

Wenn das WFOE ein Investment Capital von weniger als 3 Millionen USD hat, kann nur der offizielle Repr�sentant der Firma eine Arbeitserlaubnis beantragen OHNE CHINA ZU VERLASSEN. Als ich mein Unternehmen in China gegr�ndet habe, konnte ich als einziger alle Formali�ten erledigen, ohne China zu verlassen. Alle anderen ausl�ndischen Angestellten mussten China verlassen, um das Z-Visum zu erhalten, d.h.

Folgende Unterlagen werden ben�tigt

1. Kopie des Reisepass

2. Lebenslauf

3. Registration Form of Temporary Residence (sobald man in China angkommen ist, erh�lt man diese nach der Registrierung bei der Polizei)

4. Abschlusszeugnis der Universit�t

5. Arbeitsvertrag

6. Business License and Organization Code License des Arbeitgebers

7. Gesundheitszeugnis (kann man in China oder im Ausland machen lassen) Link: Beijing International Trvel Healthcare center (Chinesisch)

8. F�r den legal represantative der Firma noch die folgenden Unterlagen:

a)� Copy of Company’s Articles of Association

b) Company shareholder list

Nun zum Ablauf:

1)� Erstmal alle Dokumente zusammenklauben

2) Antrag auf Arbeitserlaubnis (normalerweise vom Ausland aus). Das macht der Arbeitgeber. Die Bearbeitungszeit dauert ein paar Wochen.

3) Mit der Arbeitserlaubnis und dem Einladungsschreiben der Firma das Z-Visum an der chinesischen Botschaft des Heimatstaates beantragen. D.h. als Nicht-Chef muss man China verlassen. Das Verlassen Chinas war fr�her nicht unbedingt n�tig, die Regeln wurden aber nach und nach versch�rft. Inzwischen muss man das Z-Visum im Heimatstaat beantragen, ein kurzer Ausflug nach HK reicht nicht mehr. Das Z-Visum ist f�r einen Monat g�ltig.

4) Gesundheitszeugnis. Dies kann in China oder im Heimatstaat gemacht werden.

4) Nach der R�ckkehr nach China muss die Alien Employment Permit beantragt werden. Das ist ein br�unliches Buch, das man nach ca. 1 Woche erh�lt.

5) Nachdem man die� Alien Employment Permit erhalten hat, beantragt man die Residence Permit f�r den Angstellten

Bei Fragen: Bitte nicht an mich wenden, sondern im Forum auf http://forum.chinaseite.de nachfragen.

Ich habe heute morgen mit einem Jungunternehmer in China gechatet, mit dem ich eventuell eine Kooperation eingehen m�chte. Er hat ein kleines IT-Unternehmen in Shanghai, 10 Mitarbeiter und beklagt sich �ber die Mitarbeiterfluktuation. Kaum eingearbeitet verlassen ihn seine Programmierer wieder. Dies gesch�he sogar h�ufig von einem Tag auf den anderen, ohne Vorwarnung, meistens am Tag nach der Gehaltszahlung.� Das Stichwort Job-Hopping f�llt irgendwie ziemlich oft, wenn ich mit ausl�ndischen Unternehmern in China rede. Erstaunlicherweise h�lt sich dabei das Vorurteil, dass chinesische Mitarbeiter eher bereit seien, f�r einen geringf�gig h�heren Lohn das Unternehmen zu wechseln. Dieses Vorurteil h�lt sich wohl deswegen so gut, weil sich ein chinesischer Mitarbeiter, wenn er erstmal unzufrieden ist, logischerweise nach einer besser bezahlten Stelle sucht. Ergo: Das Gehalt machts.

Dies mag durchaus der Fall sein bei Uni-Absolventen, die nach ihrem Abschluss oft f�r eine begrenzte Zeit bereit sind, f�r einen Lohn von 2000 RMB zu arbeiten, um die Zeit bis zum richtigen Job zu �berbr�cken und trotzdem erste Arbeitserfahrung zu sammeln. Ansonsten ist das Gehalt nicht das Hauptkriterium bei einem Jobwechsel, vor allem dann nicht, wenn das Arbeitsklima ok ist, das Gehalt im Verh�ltnis zur Qualifikation des Arbeitnehmers steht und marktgerecht ist. Bei dumping-L�hnen muss man sich als Chef �ber K�ndigungen nicht beschweren.

Vor allem kleine, wenig renommierte Unternehmen klagen �ber dieses job-hopping, wobei �bersehen wird, dass die Unzufriedenheit der Mitarbeiter viele Gr�nde haben kann. Kaum ein Mitarbeiter wird seinen Job k�ndigen, mit dem er zufrieden ist, nur weil er woanders etwas mehr verdient.

Meiner Erfahrung nach g�be es f�r den Unternehmer viele M�glichkeiten, seine Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden, und erstaunlicherweise muss man hier oft bei den Basics anfangen. Bei unserem kleinen Chat fiel gleich das Stichwort Arbeitsvertrag.

Schon der Arbeitsvertrag bietet dem Unternehmen M�glichkeiten, zumindest das K�ndigen von einem Tag auf den anderen zu verhindern. Erstmal muss man einen Arbeitsvertrag haben. Mich haut es immer wieder von den Socken, wenn ich sehe, dass vor allem bei kleinen Unternehmen nach dem Vorstellungsgespr�ch erstmal eine Probezeit vereinbart wird, es gibt einen vorl�ufigen Arbeitsvertrag auf englisch, der ausl�ndische Chef macht sich aber nicht die M�he, einen chinesischen Arbeitsvertrag vorzulegen, der den rechtlichen Bestimmungen entspricht. Wenn das Gehalt niedrig ist und auch sonst in dem Unternehmen das Arbeitsklima nicht gut ist, wird der Arbeitnehmer auch nicht auf einen Arbeitsvertrag bestehen und ist bei der n�chsten Gelegenheit weg. Au�erdem schafft ein Arbeitsvertrag, der den rechtlichen Bestimmungen entspricht Vertrauen bei neuen Mitarbeitern.

In dem Arbeitsvertrag kann dann durchaus vereinbart werden, dass das Gehalt am 1. des Monats und z.B. eine Pr�mie am 10. des Monats gezahlt wird. So l��t sich zumindest verhindern, dass der Arbeitnehmer von einem Tag auf den anderen k�ndigt. Er wird in den meisten F�llen zumindest die K�ndigungsfrist einhalten. Der Fall einer Buchhalterin, die mitsamt den Unterlagen f�r die j�hrliche Bilanzpr�fung verschwunden ist (siehe ein fr�herer Beitrag im Blog) zeigt auch, dass man zumindest wissen sollte, wo der Arbeitnehmer wohnt.

F�r chinesische Mitarbeiter gibt es viele Gr�nde, auch f�r kleine ausl�ndische Unternehmen zu arbeiten. Erstmal k�nnen sie etwas f�r f�r ihre Englischkenntnisse tun. Sie k�nnen viel �ber die Arbeitsweise in ausl�ndischen Unternehmen lernen, es ist auf jeden Fall eine Bereicherung f�r ihren Lebenslauf. Man sollte den Mitarbeitern trotz Deadlines, die eingehalten werden m�ssen, genug Zeit f�r Weiterbildung geben bzw. ihnen auch mal bewusst Aufgaben stellen, die komplett neu f�r sie sind. Klar ist aber: Mit der Qualifikation muss auch das Gehalt steigen. Nach Fortbildungen kann man durchaus den Mitarbeiter verpflichten, eine bestimmte Zeit f�r das Unternehmen zu arbeiten und andernfalls die Kosten f�r die Fortbildung zur�ckverlangen (Training Agreement).

Viele ausl�ndische Unternehmen �bersehen einen wichtigen Punkt: flie�ende Englischkenntnisse sind eine wichtige Zusatzqualifikation bei chinesischen Mitarbeitern. Ein Chinese, der Englisch kann, wird mehr verdienen. Englischkenntnisse k�nnen manchmal ein 2-3faches Gehalt rechtfertigen, m�ssen also auch entsprechend verg�tet werden.

Eine wichtige Rolle spielt der Chef. Er muss sich mit der chinesischen Kultur auskennen, muss konsequent in seiner Mitarbeiterf�hrung sein, aber auch auf die chinesischen Mitarbeiter eingehen. Er muss versuchen, ein gutes pers�nliches Verh�ltnis zu den Mitarbeitern aufzubauen. Wichtig ist auch, dass er ausl�ndische und chinesische Mitarbeiter gleich behandelt. Klingt selbstverst�ndlich, ist es aber nicht.

Bei der Auswahl der Mitarbeiter sollte man sowieso schon darauf achten, wie oft der Neue vorher das Unternehmen gewechselt hat. Mein bester Mitarbeiter war einer, der nach 7 Jahren das erste mal das Unternehmen wechselte, da ihm sein Chef versprochen hatte, ihn nach 5 Jahren am Unternehmen zu beteiligen, dieses Versprechen aber nicht eingehalten hat. Wenn ein Mitarbeiter 10 verschiedene Unternehmen in 5 Jahren in seinem Lebenslauf hat, sollten schon die Alarmglocken klingeln.

Hier einige Beispiele aus meiner Praxis:

  • Der neue Chef beschwert sich, dass seine chinesischen Mitarbeiter sich weigern, gemeinsam mit den Ausl�ndern Mittagessen zu gehen. Wer bezahlt das Essen? Jeder f�r sich selbst. Er kam gar nicht auf die Idee, dass den chinesischen Mitarbeitern das t�gliche Mittagessen im Restaurant schlicht zu teuer war.
    Der Chef beschwert sich �ber die pl�tzliche K�ndigung eines sehr qualifizierten Programmiers, der auch gut bezahlt wurde. Ich fand sp�ter heraus, dass sich dieser einfach zu schade daf�r war, 150 simple HTML-templates f�r ein Projekt zu erstellen. Dies w�re die Aufgabe eines Junior-Programmiers ohne Berufserfahrung gewesen.
  • Der Chef gibt seinen weiblichen Angestellten am 8. Mai (Women’s Day) nicht frei und k�mmert sich auch sonst nicht um typische chinesische Feiertage. Der franz�sische Chef gibt z.B. seinen franz�sischen Angestellten am franz�sischen Nationalfeiertag frei, k�mmert sich aber nicht um die landesspezifischen Feiertage seiner anderen internationalen Mitarbeiter. Am besten ist, es, sich einfach an den chinesischen zu orientieren (eigentlich selbstverst�ndlich).
  • Die Firma hat Arbeitsvertr�ge, die nicht den rechtlichen Bestimmungen entsprechen. Der Chef will einen Mitarbeiter entlassen, der ihm dann aber mit einer Anzeige beim Labour Bureau droht im Fall einer Entlassung.
  • Ein lustiges Beispiel von fragw�rdiger Mitarbeiterf�hrung in einem fr�heren Beitrag von mir im Blog: Die Welt ist klein
  • pl�tzliche �nderung in der Mitarbeiterf�hrung ohne Ank�ndigung. Der Chef f�ngt pl�tzlich an, einige Mitarbeiter sch�rfer zu kontrollieren, obwohl er vorher sehr lax war (z.B. er f�hrt neue Sicherheitsma�nahmen im Unternehmen ein). Das muss man dann immer sehr sensibel begr�nden, vor allem wenn dies Eingriffe in die t�gliche Arbeitsroutine bedeutet. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass den Mitarbeitern pl�tzlich misstraut wird.
    Die Liste liese sich wahrscheinlich noch ewig fortsetzen, aber klar ist: Gehalt ist nicht alles. Wenn die Mitarbeiterfluktuation zu hoch ist, sollte sich der Chef �ber das Klima im Unternehmen und seine Mitarbeiterf�hrung Gedanken machen.

Viele Expats, die China verlassen, nehmen das kleine braune Buch gleich mit: Die Arbeitserlaubnis, die man ben�tigt, wenn man in China arbeiten m�chte und eine permanente Aufenthaltserlaubnis beantragen m�chte. Normalerweise ist man verpflichtet, diese Arbeitserlaubnis zur�ckzugeben.

Ca. 1 Jahr nach dem Verkauf meiner Firma in China muss der neue Chef seine Arbeitserlaubnis verl�ngern. Es hat sich herausgestellt, dass dies pl�tzlich nicht mehr m�glich ist, weil mein kleines braunes Buch (ich war ja Ex-Chef) noch nicht wieder zur�ckgegeben wurde. Zum Gl�ck war es schnell wieder auffindbar und wurde dann ordnungsgem�� zur�ckgegeben. Ich hatte schon� nicht mehr daran gedacht, an den steinigen Weg, es zu erhalten erinnere ich mich aber noch genau.

Ich werde immer wieder gefragt, wie man eigentlich seine Arbeitserlaubnis erh�lt. Viele Bekannte von mir fliegen mit einem Touristenvisum nach China, suchen sich dort einen Job und wundern sich, dass es Probleme gibt, selbst nach Ausstellung der Arbeitserlaubnis die Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

Fr�her gab es hier mehr “kreative” M�glichkeiten als heute, was vor allem mit den Olympischen Spielen zu tun hat, die dazu gef�hrt haben, dass viele Regeln strenger durchgesetzt wurden (und immer noch werden).

Grunds�tzlich muss man unterscheiden zwischen Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung. Selbst wenn man eine Arbeitserlaubnis erh�lt bedeutet dies nicht automatisch, dass man seinen Aufenthaltsstatus �ndern kann. Fr�her war das relativ unproblematisch. Man konnte z.B. sein Touristenvisum in ein Business-Visum �ndern (innerhalb Chinas). Dann mit dem Business-Visum alle Formalit�ten erledigen und sein Arbeitsvisum erhalten. Sp�ter wurden dann schrittweise strengere Regeln durchgef�hrt. Eine �nderung von Touristen- auf Business-Visum war nicht mehr m�glich. Es gab allerdings immer noch Workarounds, in der Praxis haben die Visumsagenturen einfach in kleineren St�dten die Visa umgewandelt und wohl die Beamten geschmiert. Die n�chste �nderung, um diesem Treiben Einhalt zu gebieten: Das Business Visum musste pl�tzlich au�erhalb Chinas ausgestellt sein, um ein Arbeitsvisum zu erhalten, ich bin mir nicht sicher, ob dann auch ein Z-Visum Voraussetzung f�r ein Arbeitsvisum war.

Der normale Weg w�re sowieso der folgende:

  1. Antrag auf Ausstellung der Arbeitserlaubnis w�hren man in Deutschland ist
  2. Beantragung eines Z-Visums f�r 30 Tage g�ltig
  3. Einreise nach China
  4. Antrag auf Austellung der Aufenthaltserlaubnis in China innerhalb von 30 Tagen

Man ben�tigt insgesamt folgende Unterlagen f�r die Austellung der Aufenthaltserlaubnis

  • Reisepass (l�nger g�ltig als 6 Monate)
  • Gesundheitszeugnis
  • Visumantragsformular mit Photo
  • Arbeitserlaubnis (Original) vom Ministerium f�r Arbeit und soziale Sicherung der VR China. Diese wird normalerweise der Arbeitgeber bei den zust�ndigen Beh�rden beantragen und Ihnen f�r die Beantragung des Visums nach Deutschland senden

Wer mit einem F-Visum nach China” target=”_blank”>China einreist, muss normelerweise (wenn alles mit rechten Dingen zugeht), falls er in China arbeiten m�chte, das Visum in ein Z-Visum umwandeln. Das sind die Schritte, die man unternehmen muss, um ein Z-Visum zu erhalten:

  1. Arbeitserlaubnis
  2. Einladungsschreiben f�r ein Z-Visum
  3. China verlassen und ein Z-Visum beantragen
  4. Nach Ankuft in China “Temporary Residence Permit” beantragen
  5. Gesundheitszeugnis
  6. Arbeitserlaubnis im Labor Bureau
  7. Danach Visum / Aufenthaltserlaubnis im Visum Center beantragen

Ausnahmen gibt es f�r die Chefs, z.B. f�r den Direktor, General Manager usw. eines Unternehmens. Der kann nach Einreise mit dem F-Visum sein Z-Visum auch in China beantragen.

Informationen aus erster Hand gibt es hier:

http://www.bjgaj.gov.cn/epolice/qianzheng4.htm

Da f�llt mir noch was zum Thema “Human Resource” ein. Ich habe meiner Buchhalterin auf chinesisch gesagt, sie k�nne fr�her gehen, es sei nichts mehr zu tun. Sie war ganz erschrocken und dachte, sie sei gefeuert. Da ich sonst eigentlich sehr umg�nglich bin, hat sie sicherheitshalber nochmal nachgefragt, weil sie so eine pl�tzliche “K�ndigung” von mir doch komisch fand.

W�re dumm gewesen, wenn sie einfach das B�ro verlassen h�tte und nicht mehr zur Arbeit erschienen w�re.

Auszug aus einer Antwort auf eine Stellenausschreibung, die ich letzte Woche Donnerstag erhalten habe:

“Unfortunatly, I can only start working on Monday. I first have to tell my boss, that I have found a better job”.

Ich mag ja kurzentschlossene, aber ich stelle mir gerade vor, dass ich die Frau einstelle und sie bei mir auch so kurzfristig k�ndigt. Einen Bekannten von mir hat es noch schlimmer erwischt: Ein Programmierer kam einfach nicht zur Arbeit und sagte nach einer Woche Bescheid, dass er einen anderen Job gefunden hatte.

Dieses “Job-hopping” ist in China ziemlich �blich, man muss sich vor allem als kleines Unternehmen einiges einfallen lassen, um gute Leute zu halten (in meinem Fall erstmal, um gute Leute zu bekommen).

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