Auf www.shopbetreiber-blog.de gibt es einen Artikel zur neuen Musterwiderrufsbelehrung f�r Online Shops. Diese Belehrung ist jetzt schon ein Lehrst�ck f�r Beh�rdenirrsinn.
Das Justizministerium war n�mlich nicht in der Lage, eine Musterwiderrufsbelehrung zur Verf�gung zu stellen, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Zahlreiche Shopbetreiber, die diese Belehrung als Vorlage genommen haben, wurden Opfer von Abmahnungen.
Lustigstes Beispiel f�r diese Abmahnungen war das Beispiel der Staatsanwaltschaft Magdeburg, die eine Abmahnung erhielt, da sie f�r Ebay-Auktionen eben diesen Mustertext des Bundesjustizministeriums verwendeten, der von vielen Gerichten als unwirksam angesehen wird.
Nach mehreren Jahren wurde jetzt wohl beschlossen, diese Musterwiderrufsbelehrung zu korrigieren. Die neue Vorlage soll angeblich 4 Seiten lang sein. Na danke.