Wed 29 Apr 2009
Das braune Buch in China
Posted by admin under Business , Erlebnisse in China , Human Resource , Olympia 2008 , Recht und B�rokratieComments Off on Das braune Buch in China
Viele Expats, die China verlassen, nehmen das kleine braune Buch gleich mit: Die Arbeitserlaubnis, die man ben�tigt, wenn man in China arbeiten m�chte und eine permanente Aufenthaltserlaubnis beantragen m�chte. Normalerweise ist man verpflichtet, diese Arbeitserlaubnis zur�ckzugeben.
Ca. 1 Jahr nach dem Verkauf meiner Firma in China muss der neue Chef seine Arbeitserlaubnis verl�ngern. Es hat sich herausgestellt, dass dies pl�tzlich nicht mehr m�glich ist, weil mein kleines braunes Buch (ich war ja Ex-Chef) noch nicht wieder zur�ckgegeben wurde. Zum Gl�ck war es schnell wieder auffindbar und wurde dann ordnungsgem�� zur�ckgegeben. Ich hatte schon� nicht mehr daran gedacht, an den steinigen Weg, es zu erhalten erinnere ich mich aber noch genau.
Ich werde immer wieder gefragt, wie man eigentlich seine Arbeitserlaubnis erh�lt. Viele Bekannte von mir fliegen mit einem Touristenvisum nach China, suchen sich dort einen Job und wundern sich, dass es Probleme gibt, selbst nach Ausstellung der Arbeitserlaubnis die Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.
Fr�her gab es hier mehr “kreative” M�glichkeiten als heute, was vor allem mit den Olympischen Spielen zu tun hat, die dazu gef�hrt haben, dass viele Regeln strenger durchgesetzt wurden (und immer noch werden).
Grunds�tzlich muss man unterscheiden zwischen Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung. Selbst wenn man eine Arbeitserlaubnis erh�lt bedeutet dies nicht automatisch, dass man seinen Aufenthaltsstatus �ndern kann. Fr�her war das relativ unproblematisch. Man konnte z.B. sein Touristenvisum in ein Business-Visum �ndern (innerhalb Chinas). Dann mit dem Business-Visum alle Formalit�ten erledigen und sein Arbeitsvisum erhalten. Sp�ter wurden dann schrittweise strengere Regeln durchgef�hrt. Eine �nderung von Touristen- auf Business-Visum war nicht mehr m�glich. Es gab allerdings immer noch Workarounds, in der Praxis haben die Visumsagenturen einfach in kleineren St�dten die Visa umgewandelt und wohl die Beamten geschmiert. Die n�chste �nderung, um diesem Treiben Einhalt zu gebieten: Das Business Visum musste pl�tzlich au�erhalb Chinas ausgestellt sein, um ein Arbeitsvisum zu erhalten, ich bin mir nicht sicher, ob dann auch ein Z-Visum Voraussetzung f�r ein Arbeitsvisum war.
Der normale Weg w�re sowieso der folgende:
- Antrag auf Ausstellung der Arbeitserlaubnis w�hren man in Deutschland ist
- Beantragung eines Z-Visums f�r 30 Tage g�ltig
- Einreise nach China
- Antrag auf Austellung der Aufenthaltserlaubnis in China innerhalb von 30 Tagen
Man ben�tigt insgesamt folgende Unterlagen f�r die Austellung der Aufenthaltserlaubnis
- Reisepass (l�nger g�ltig als 6 Monate)
- Gesundheitszeugnis
- Visumantragsformular mit Photo
- Arbeitserlaubnis (Original) vom Ministerium f�r Arbeit und soziale Sicherung der VR China. Diese wird normalerweise der Arbeitgeber bei den zust�ndigen Beh�rden beantragen und Ihnen f�r die Beantragung des Visums nach Deutschland senden