Wed 13 May 2009
Z-Visa, Arbeitserlaubnis und alles andere
Posted by admin under Business , China Politik , Erlebnisse in China , Human Resource , Recht und B�rokratieComments Off on Z-Visa, Arbeitserlaubnis und alles andere
Also, weil ich mit der Praktikantin noch einen netten Chat hatte, noch einen Kommentar zu Visaangelegenheiten.
Ihr Chef hatte Probleme f�r seine ausl�ndischen Angestellten die Arbeitserlaubnis und die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Angeblich sei seine Firma zu klein (die Gr��e wird durch das Kapital der Wholly Foreign Owned Enterprise definiert) und d�rfe deshalb nur f�r einen Ausl�nder anstellen. Das stimmt so nicht. Soviel ich wei� ist die Regel ungef�hr so:
Wenn das WFOE ein Investment Capital von weniger als 3 Millionen USD hat, kann nur der offizielle Repr�sentant der Firma eine Arbeitserlaubnis beantragen OHNE CHINA ZU VERLASSEN. Als ich mein Unternehmen in China gegr�ndet habe, konnte ich als einziger alle Formali�ten erledigen, ohne China zu verlassen. Alle anderen ausl�ndischen Angestellten mussten China verlassen, um das Z-Visum zu erhalten, d.h.
Folgende Unterlagen werden ben�tigt
1. Kopie des Reisepass
2. Lebenslauf
3. Registration Form of Temporary Residence (sobald man in China angkommen ist, erh�lt man diese nach der Registrierung bei der Polizei)
4. Abschlusszeugnis der Universit�t
5. Arbeitsvertrag
6. Business License and Organization Code License des Arbeitgebers
7. Gesundheitszeugnis (kann man in China oder im Ausland machen lassen) Link: Beijing International Trvel Healthcare center (Chinesisch)
8. F�r den legal represantative der Firma noch die folgenden Unterlagen:
a)� Copy of Company’s Articles of Association
b) Company shareholder list
Nun zum Ablauf:
1)� Erstmal alle Dokumente zusammenklauben
2) Antrag auf Arbeitserlaubnis (normalerweise vom Ausland aus). Das macht der Arbeitgeber. Die Bearbeitungszeit dauert ein paar Wochen.
3) Mit der Arbeitserlaubnis und dem Einladungsschreiben der Firma das Z-Visum an der chinesischen Botschaft des Heimatstaates beantragen. D.h. als Nicht-Chef muss man China verlassen. Das Verlassen Chinas war fr�her nicht unbedingt n�tig, die Regeln wurden aber nach und nach versch�rft. Inzwischen muss man das Z-Visum im Heimatstaat beantragen, ein kurzer Ausflug nach HK reicht nicht mehr. Das Z-Visum ist f�r einen Monat g�ltig.
4) Gesundheitszeugnis. Dies kann in China oder im Heimatstaat gemacht werden.
4) Nach der R�ckkehr nach China muss die Alien Employment Permit beantragt werden. Das ist ein br�unliches Buch, das man nach ca. 1 Woche erh�lt.
5) Nachdem man die� Alien Employment Permit erhalten hat, beantragt man die Residence Permit f�r den Angstellten
Bei Fragen: Bitte nicht an mich wenden, sondern im Forum auf http://forum.chinaseite.de nachfragen.