Ich bin mit einem Touristenvisum nach China eingereist. Dies war notwendig da der Visadienst den ich beauftragt hatte, meine Unterlagen für ein Z-Visum verschlampt hatte und mir einfach ein Touristenvisum schickte – das Antragsformular hatten sie wohl selbst geändert. Es war nicht mehr genug Zeit um das zu ändern.

In China habe ich das Touristenvisum dann erstmal in ein F-Visum umgewandelt.

Jetzt wollte ich eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Alle Unterlagen waren da – das Problem war nur, dass ich eben mit einem Touristenvisum eingereist bin. Auch als rechtlicher Vertreter der Firma muss man mindestens mit einem F-Visum nach China eingereist sein um eine Aufenthaltgenehmigung zu erhalten. Einfach nur ein F-Visum zu besitzen zählt nicht.

Das ist zwar nur ein kleines Beispiel.

In China ist es aber oft so, dass man einige Dinge vorläufig erledigt oder sich auf das goodwill eines Sachbearbeiters verläßt und etwas nicht 100%ig korrekt handhabt – China gilt ja als das Land, in dem man immer irgendwelche Lösungen findet. Dies ist aber immer weniger der Fall.

Irgendwann ändern sich entweder irgendwelche Vorschriften oder ein anderer Sachbearbeiter setzt die Vorschriften strenger um und stellt dann unbequeme Fragen. Ich habe das auch oft bei Firmenregistrierungen erlebt, dass Anwälte, die zwar die Vorschriften kennen aber nicht genau wissen, wie sie inzwischen umgesetzt werden, Tips geben, wie man Formalität X oder Y einfacher erledigen kann. Irgenwann fallen aber solche Abkürzungen meiner Erfahrung nach immer auf einen zurück. Vor allem in China sollte man deshalb immer alles 100%ig nach Vorschrift erledigen um spätere Probleme zu vermeiden.